Wespen, Hornissen & Co
Obwohl Wespen und Hornissen oft als lästige und gefährliche Insekten betrachtet werden, leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einem gesunden Ökosystem und sind deshalb unbedingt schützenswert.
Nützlinge
- Insektenjäger: Wespen und Hornissen erbeuten andere Insekten und dezimieren für uns lästige Fliegen und Stechmücken.
- Bestäuber: Da auch Blütennektar auf dem Speiseplan steht, bestäuben Wespen und Hornissen viele Gewächse, z. B. Nutzpflanzen wie Obstbäume und Beerensträucher.
- Nahrungsgrundlage: Für höher in der Nahrungspyramide stehende Tiere, wie Wespenbussard, Specht, Bienenfresser oder Dachs bilden Wespen und Hornissen eine wichtige Nahrungsquelle.
Keine Dauergäste
Die heimischen Wespen und Hornissen haben einen einjährigen Entwicklungszyklus. Ein Volk besteht immer nur über eine Saison und stirbt spätestens bei den ersten Nachtfrösten im Herbst. Auch die Nestbauten werden kein zweites Mal benutzt.
Gemeine Wespe und Deutsche Wespe
Häufig kommt es zu Konflikten mit der Gemeinen Wespe und der Deutschen Wespe, weil diese beiden Arten von gedeckten Tischen angezogen werden. Es empfiehlt sich Nahrungsmittel und Getränke abzudecken. Je nach Situation kann auch eine Ablenkfütterung in 5 bis 10 m Entfernung vom zu schützenden Ort angeboten werden.
Feldwespe
Feldwespen erkennt man an den vergleichsweise langen Hinterbeinen, die insbesondere im Flug hängen gelassen werden. Diese Gattung gilt als scheu, friedlich und unkompliziert. Das liegt auch daran, dass Feldwespennester meist kleiner als eine Faust bleiben und so oft gar nicht erst bemerkt werden.
Hornisse
Die Legende, dass sieben Hornissenstiche ein Pferd töten können, ist falsch. Das Gift einer Honigbiene ist ca. 10x stärker als das einer Hornisse. Zudem sind Hornissen äußert friedlich und stechen nur in Ausnahmefällen bei akuter Bedrohung. Weil Hornissen menschliche Nahrung verschmähen, muss man mit ihnen auch nicht am Essenstisch rechnen, höchstens, wenn sie dort andere Insekten jagen. Da Hornissen auch nachts aktiv sind und Lichtquellen anfliegen, empfiehlt es sich dann, Fenster und Türen in Nestnähe geschlossen zu halten, Fliegengitter einzusetzen oder das Licht entsprechend zu löschen.

Problematisch für die heimische Honigbiene und Obstbestände: die invasive Asiatische Hornisse
Die Asiatische Hornisse wurde 2024 erstmals im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim nachgewiesen, ein Nest wurde im Herbst 2024 entfernt. Diese Hornissenart ist als „invasive Art“ eingestuft, die sich schnell ausbreitet und ein erhebliches Potential zur Schädigung von Honigbienen und anderen Insekten sowie von Obst und Weintrauben hat. Besondere Merkmale der Vespa velutina sind unter anderem überwiegend schwarze Beine mit gelbem Ende, ein schwarzer Hinterleib mit einer gelben Binde im ersten Segment und einem orangefarbenen Ende.
Flyer der Bayerischen Landesanstalt für Garten- und Weinbau mit mehr Infos zur Asiatischen Hornisse
Das sollten Sie besser nicht tun
- Hektische Bewegungen: Beim Kontakt mit Wespen und Hornissen sollte man eher versteinern, als nach den Tieren zu schlagen, sonst riskiert man einen Stich.
- Anpusten: Das CO2 in der Atemluft stellt ein Alarmsignal für Wespen dar und kann eine Verteidigungsreaktion hervorrufen.
- Nester stören: Nester sollten weder erschüttert, versperrt oder berührt werden, noch sollte man zu nahe an ein Nest herankommen. Auf keinen Fall Nester gesetzeswidrig selbst bekämpfen.
- Insektensprays: Gift schadet Mensch und Tier. Häufig geht damit ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz einher.
- Wespenfallen: Der Einsatz von Wespenfallen ist illegal und lockt oft sogar noch mehr Wespen an.
- Horrorgeschichten: Insbesondere Kindern sollte man biologische Zusammenhänge erklären, anstatt Wespen und Hornissen zu verteufeln.
Gesetzeslage
Grundsätzlich sind alle Wespen gesetzlich geschützt (§ 39 BNatSchG). Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind in Europa stark gefährdet und deswegen besonders geschützt (§ 44 BNatSchG). Insofern dürfen die Tiere und ihre Nester nicht gestört oder gar vernichtet werden. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet und sind bei der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Für Ausnahmeregelungen ist die Untere Naturschutzbehörde im Vorfeld zu kontaktieren.
Der Text (außer über die Asiatische Hornisse) stammt von der Webseite https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/artenschutz/wespen-hornissen/
Ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater

Sieben Ehrenamtliche unterstützen den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim tatkräftig rund um das Thema Wespen und Hornissen, z.B. bei Nestern an Gebäuden, notwendigen Umsiedelungen usw.
Die Koordination der Aktionen übernimmt die Untere Naturschutzbehörde.
Weitere Infos und Bilder

Wespennest

Nest der asiatischen Hornisse

Entfernung des Nests der asiatischen Hornisse

Hornissenkasten
Kontakt
Manuel Leng
E-Mail: naturschutz@kreis-nea.de
Telefon: 09161924114