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Neues GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Änderungen für arbeitende Rentnerinnen und Rentner

Wie die Deutsche Presseagentur berichtet, gilt ab Januar 2027 das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es wird auch als „Krankenkassen-Reform“ bezeichnet. 

Das neue Gesetz führt zu gesetzlichen Änderungen für arbeitende Rentnerinnen und Rentner, die ihre Altersrente als Teilrente beziehen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.

Was ändert sich durch das Gesetz genau?
Bislang konnten diese Personen den vollen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld behalten - wenn sie ihre Altersrente als Teilrente in Höhe von 99,99 % bezogen.
Ab dem 1. Januar 2027 ist das nicht mehr möglich. Denn dann entfällt der Krankengeldanspruch vollständig, sobald die Alters-Teilrente mehr als zwei Drittel der Vollrente ausmacht – also wenn die Teilrente mehr als 66,66 % beträgt. 
Ein gleichzeitiger Bezug von 99,99 % Teilrente und Krankengeld ist damit nicht mehr möglich.

Wechsel von Teilrente auf Vollrente
Wer seine Teilrente umstellen oder in eine Vollrente wechseln will, kann dies schriftlich beantragen. Möglich ist dies jederzeit über den Online-Service der Rentenversicherung, aber auch bei den Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie beim Staatl. Versicherungsamt im Landratsamt.

Soll die Änderung zum 1. Januar 2027 gelten, muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein.

Weitere Informationen unter: Neues Gesetz: Einschnitte für Rentner mit Teilrente drohen | Ihre Vorsorge

Beratung zur Rente bekommen Bürgerinnen und Bürger beim Landratsamt, Sachgebiet Kommunalwesen und besondere soziale Angelegenheiten, Claudia Diller und Sandra Hauck, Tel. 09161 92-2140 oder -2130, E-Mail: claudia.diller@kreis-nea.de oder sandra.hauck@kreis-nea.de