Bodenrichtwerte; Auskunft
Bodenrichtwerte werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten alle zwei Jahre ermittelt. Sie sind zu veröffentlichen und jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Die Bodenrichtwerte ( § 196 BauGB i.v.m. § 12 BayGaV)
- werden von dem örtlich zuständigen, unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte, in der Regel, alle zwei Jahre nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV §§13ff. ermittelt.
- sind durchschnittliche Lagewerte des unbebauten Bodens, unter Berücksichtigung des Entwicklungszustandes.
- werden getrennt in Bodenrichtwertzonen nach ImmoWertV § 15 ermittelt, deren jeweils beinhaltete Grundstücke sich in Art und Maß der Nutzung überwiegend gleichen.
- werden je Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit vom Gutachterausschuss definierten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen. - Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.
- dienen der Übersichtlichkeit bzw. Transparenz des Bodenmarktes.
- werden in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten geführt und üblicherweise in Bodenrichtwertkarten dargestellt.
Auskunft
Auskünfte über die Bodenrichtwerte (gemäß § 196 BauGB, Abs. 3 i.v.m. § 12 BayGaV) sind auf Anfrage erhältlich.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für den Landkreis können gebührenfrei im Internet eingesehen werden unter www.bodenrichtwerte.bayern.d
Ältere Bodenrichtwerte, schriftliche Auskünfte, sowie Gesamtlisten aller Bodenrichtwerte eines Geltungszeitraumes sind formlos, schriftlich zu beantragen per E-Mail: gutachterausschuss@kreis-nea.de, per Post an
Gutachterausschuss für Verkehrswerte
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
oder per Online-Formular (siehe „Online-Verfahren“ unten). Erläuterungen und Hinweise zu den Bodenrichtwerten, sowie ein Musteranschreiben finden Sie unter „Download“.
Voraussetzungen
Bodenrichtwertauskünfte können grundsätzlich von Jedem beantragt werden. Es bestehen keine besonderen Antragsbeschränkungen.
Kosten
Die Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach Kostenverzeichnis KVz. Tarifnummer 2.I.1/1.8
- Bodenrichtwert Einzelauskunft: 40 Euro je Bodenrichtwertzone
- Gesamtliste eines Stichtags: 150 Euro je gedruckter Ausgabe, 100 Euro je digitaler Ausgabe (personalisiertes, geschütztes PDF)
Hinweis: Überlagernde Bodenrichtwertzonen (z.B. Ackerland, Grünland, Forst) werden als einzelne gemeinsame Zone in der Gebührenrechnung geführt.
Formulare
- Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten
- Erläuterungen der Abkürzungen des Gutachterausschusses
- Gutachterausschuss - Informationen gem. DSGVO bzgl. Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten §§ 192 ff. BauGB
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