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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei Ihrer Gemeinde oder der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt beantragen.

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis bei Ihrer Gemeinde oder der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (s.u.)


Kosten

Neuerteilung nach Entzug: ca. 33,20 - 256 Euro


Online Verfahren

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Links

    • Verkehrssicherheit Bayern
    • Broschüre "Führerschein weg - was tun?"
    • Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

     


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