Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Die Führerscheinstelle ist telefonisch während der Öffnungszeiten erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden jedoch gebeten, sich vorzugsweise über das Kontaktformular oder per E-Mail an die Führerscheinstelle zu wenden.
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Die Entgegennahme von Anträgen und die anschließende Bearbeitung kann nur bei vollständig vorgelegten Unterlagen erfolgen.
Leistungen
- Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung
- Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17
- Fahrlehrerprüfung; Beantragung der Zulassung
- Fahrschulerlaubnis; Beantragung
- Fahrschulzweigstellenerlaubnis; Beantragung
- Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)
- Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen
- Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
- Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
- Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
- Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
- Führerschein; Einreichung von Eignungsnachweisen
- Führerschein; Umtauschs eines Führerscheins (Pflichtumtausch)
Abteilung
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