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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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Behördenwegweiser A-Z

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Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit

Falls Sie Ihren Führerschein verloren haben, dieser gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie einen Ersatzführerschein.

Einen Ersatzführerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Sie erhalten dann als Ersatzführerschein einen Kartenführerschein mit Befristung. Alte rosa oder graue Führerscheine werden nicht mehr ausgegeben.


Voraussetzungen

Sofern Ihr Führerschein verloren gegangen, gestohlen oder unbrauchbar geworden ist, haben Sie gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine kostenpflichtige Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Dokuments abzugeben. Sie beteuern darin die Richtigkeit Ihrer Angaben.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Voraussetzungen hierbei zu beachten sind.


Kosten

  • Gebühren für den Ersatzführerschein in der Regel ca. 35 bis 40 Euro
  • ggf. zuzüglich Gebühren für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (30,70 €)
  • ggf. zuzüglich Gebühren für Direktversand (ca. 5 €)


Online Verfahren

    • Online-Terminreservierung

Links

    • Faltblatt "Der neue EU-Führerschein"

     


Lebenslagen

  • Ausstellung von Ersatzpapieren
  • Rund um Führerscheine
  • Verlust eines Ausweises
  • Finanzielle Notlagen
  • Gefahren

Organisation

  • Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
  • Verkehrswesen
  • Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Kontakt

  • Führerschein-stelle

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-nea.de
    Telefon: 09161923333
    Fax: 091619293333

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