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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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Behördenwegweiser A-Z

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Heilpraktikererlaubnis; Beantragung

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie und Podologie.

Das Gesundheitsamt Ansbach ist für die Teilnehmerzulassung an der Heilpraktikerüberprüfung für gesamt Mittelfranken zuständig. Aus organisatorischen Gründen kann das Gesundheitsamt Ansbach nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern für die Heilpraktikerüberprüfung zulassen. Es ist aber beabsichtigt, jedem Kandidaten die Überprüfung innerhalb eines Jahres zu ermöglichen. Weitere Informationen unter: Heilpraktikerüberprüfung / Landkreis Ansbach (landkreis-ansbach.de) Heilberufe > Heilpraktikerüberprüfung.

Wenn Sie sich mit Ihrer Tätigkeit selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten möchten, besteht eine Anzeigepflicht: Weitere Informationen (interner Link)


Voraussetzungen

Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:

  • Zuverlässigkeit
  • gesundheitliche Berufseignung
  • Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt


Fristen

  • Oktober: Unterlagen müssen bis spätestens 30.06. des Jahres eingegangen sein.
  • März: Unterlagen müssen bis spätestens 31.12. des Vorjahres eingegangen sein.


Unterlagen

  • Nachweise entsprechend den Voraussetzungen(z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)


Kosten

Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (300 Euro).

Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Gebührenordnung der Gesundheitsverwaltung (bis zu ca. 600 Euro).


Formulare

  • Heilpraktikererlaubnis (Allgemein/Psychotherapie)
  • Heilpraktikererlaubnis (Physiotherapie/Podologie)
  • Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie nach Aktenlage
  • Ärztliches Attest

Lebenslagen

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Organisation

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  • Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

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  • Elke Röder

    Telefon: 09161923217

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