Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
 09161 92 - 0
 poststelle@kreis-nea.de
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Schrift +/-
Landratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad WindsheimLandratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad Windsheim
  • Suche
  • Übersicht
    • Landkreis & Politik
    • Amt & Verwaltung
    • Region & Wirtschaft
    • Lebenslagen
    • Leistungen für Gemeinden
    • Infos für Geflüchtete
    • Frankens Mehrregion
    • Veranstaltungskalender
    • Digitales Landratsamt
    • Karriere
    • Behördenwegweiser A-Z (current)
    • Aktuelles
  • Stellenangebote
  • Mehrregion

Sie sind hier:

  1. Startseite
  2. Behördenwegweiser A-Z

Behördenwegweiser A-Z

Zum Seitenmenü
Zu den Kontakten

Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Der wirksamste Weg Hochwasserschäden zu vermeiden ist, im Rahmen der Vorsorge Schadenspotentiale in überschwemmungsgefährdeten Bereichen gar nicht entstehen zu lassen. Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet die Länder , innerhalb von Risikogebieten oder zugeordneten Flächen mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist und die zur Hochwasserentlastung und –rückhaltung beanspruchten Gebiete als Überschwemmungsgebiete festzusetzen.

In Bayern besteht an allen größeren Gewässern, den Gewässern erster und zweiter Ordnung mit einer Gesamtlänge von 9.000 km, sowie vor allem in den Siedlungsbereichen an den kleineren Gewässern, den Gewässern dritter Ordnung, die Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete zu ermitteln. Diese Bereiche werden durch Rechtverordnung der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzt.

Fachlich bildet die Auswertung von Luftbildern mit anschließender Wasserspiegelberechnung die Grundlage für die Ermittlung der Überschwemmungsflächen an den Gewässern. Diese Daten stellen nach der Aufbereitung die Überschwemmungslinie für ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt, dar.

In Form von Lageplänen geben die Wasserwirtschaftsämter diese Ergebnisse an die Kreisverwaltungsbehörden zur Festsetzung.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten verschiedene Verbote. Beispielsweise dürfen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch ausgewiesen werden. Ausnahmen sind nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich.

Zu den ermittelten, festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim


Formulare

  • Hochwasserangepasstes Bauen - Hinweise für die Genehmigung
  • Hochwasserangepasstes Bauen - Auskunftsbogen
  • Arbeitshilfe - Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Bauleitplanung

Links

  • Zu den ermittelten, festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
  • Umweltatlas Bayern

    Der Umweltatlas Bayern ist eine Plattform, welche unter anderem Informationen über Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken sowie zu vorläufig gesicherten, bzw. amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten bereitstellt. Dieser Internet-Kartendienst bietet die Möglichkeit, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Gebiete in Bayern von Hochwasser betroffen sein können.

 


Lebenslagen

  • Bauplanung
  • Grundstückskauf
  • Bauverfahren
  • Standortsuche
  • Bauplanung
  • Bauverfahren
  • Umweltschutz
  • Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
  • Gewässerschutz und Hochwasser

Organisation

  • Gewässerschutz / Abfallrecht
  • Abteilung 4 - Bau und Umwelt

Alle Leistungen
  • Behördenwegweiser
    • Leistungen
    • Abteilungen & Sachgebiete
    • Lebenslagen
    • Organisationsstruktur

Kontakt

  • Armin Stier

    Telefon: 09161924205

Logo Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Logo Frankens Mehrregion
  • Kontakt
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Datenschutz
  • Datenschutz - Social Media
  • Schrift +/-
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim