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Behördenwegweiser A-Z

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Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis

Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis.

Die Erlaubnispflicht besteht grundsätzlich für alle Kindertageseinrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.

Zu den erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen gehören:

  • Kinderkrippen
  • Kindergärten
  • Kinderhorte
  • Altersgemischte Einrichtungen (Häuser für Kinder)
  • Kurzzeitbetreuungen (betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen)
  • "Netze für Kinder"-Einrichtungen

Die Betriebserlaubnis kann mit Nebenbestimmungen und Auflagen versehen werden und wird in der Regel erst nach gründlicher Prüfung der örtlichen Gegebenheiten erteilt.


Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Kindertageseinrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn

  • die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind,
  • die gesellschaftliche und sprachliche Integration und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung unterstützt werden sowie die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden sowie
  • zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.

Verfahrensablauf:

Der Antrag ist schriftlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. Stadtverwaltung) bzw. im Fall von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der kreisfreien Gemeinden bei der Regierung zu stellen. Diese prüft dann – ggf. auch durch Besichtigung der Räumlichkeiten – ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben sind.


Fristen

keine


Unterlagen

  • Konzeption
  • Grundrisspläne mit Quadratmeterangaben und Funktionsbeschreibung
  • Satzung des Trägers
  • Ausbildungsnachweise der Leitung
  • Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung
  • Mietvertrag
  • Überlassungsvertrag
  • Nutzungsvereinbarung bei Doppelnutzung
  • Baurechtliche Genehmigung (einschließlich Nutzungsänderung/Brandschutz)
  • Betreuungsvertrag

Kosten

keine


Formulare

  • Antrag auf Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII

    wenn Kindertageseinrichtung in Trägerschaft einer kreisfreien Stadt

  • Personalmeldung von Kindertagesstätten

 


Lebenslagen

  • Kleinkinderbetreuung (Kinderkrippe)
  • Sonstige Formen der Kinderbetreuung
  • Kindergartenbetreuung
  • Kitas und Kindergärten

Organisation

  • Kindertageseinrichtungen (Kitas)
  • Kommunalwesen, Soziales und Bildung
  • Abteilung 2 - Kommunale und soziale Angelegenheiten

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Kontakt

  • Katja Utzmann

    Telefon: 09161922132

  • Sigrid Baßler

    Telefon: 09161922133

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