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Behördenwegweiser A-Z

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Nachteilsausgleich Schüler und Studenten

Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz dienen dazu, die Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in ihrer schulischen Entwicklung zu fördern, und sollen diese darin unterstützen, allgemeinbildende und berufsbildende Abschlüsse zu erreichen.

Die konkreten Maßnahmen im Einzelfall richten sich nach der Eigenart und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigung.

Nachteilsausgleich und Notenschutz werden schriftlich bei der Schule/Universität beantragt.

Wenn begründete Zweifel an der Beeinträchtigung bestehen, kann zusätzlich die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangt werden.

Bitte beachten: Für die Erstellung von amtsärztlichen Zeugnissen ist bei Schulen grundsätzlich das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt. Befinden sich also der Wohnort des Schülers und der Sitz der Schule nicht im selben Landkreis, so ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Landkreis sich die Schule befindet. In begründeten Ausnahmefällen kann auch das Gesundheitsamt im Zuständigkeitsbereich des Wohnortes des Schülers nach Absprache mit dem Gesundheitsamt des Schulsitzes die amtsärztliche Untersuchung durchführen. Bei Studenten ist das Gesundheitsamt am Wohnort des Studenten zuständig.

Zulässig sind z.B.:

  • Verlängerung der Arbeitszeit
  • einzelne schriftliche Aufgabenstellungen zusätzlich vorzulesen und die Aufgaben differenziert zu stellen,
  • Umwandlung der Prüfungsform (z.B. mündlich in schriftlich),
  • Verwendung von Hilfsmitteln,
  • Leistungsnachweise und Prüfungen in gesonderten Räumen abzuhalten,
  • zusätzliche Pausen zu gewähren,
  • größere Exaktheitstoleranz, beispielsweise in Geometrie, beim Schriftbild oder in zeichnerischen Aufgabenstellungen, zu gewähren,
  • in Fällen besonders schwerer Beeinträchtigung eine Schreibkraft zuzulassen sowie
  • Gewährung einer Begleitperson

Ablauf - Was muss ich tun?
Initial Antragstellung bei der Schule/Universität

Fordert die Schule ein amtsärztliches Zeugnis, so erhalten die Personensorgeberechtigten bzw. der volljährige Schüler von der Schule einen entsprechenden Gutachtensauftrag, den wir zur Terminvereinbarung benötigen (per Post, Email, Fax).

Idealerweise werden uns dann alle aussagekräftigen fachärztlichen Zeugnisse, die über Art, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung oder der chronischen Erkrankung Auskunft geben, vorab übermittelt.

Anforderungen an ein Attest:

  • Beschreibung der funktionalen Einschränkungen
  • Beschreibung der Entwicklungstendenz der Erkrankung/Behinderung
  • Empfehlungen geeigneter konkreter Unterstützungsmaßnahmen

Die Entscheidung kann nach Aktenlage mit ggf. telefonischen Nachfragen erfolgen, aber auch persönliches Erscheinen erforderlich machen.


Unterlagen

  • Aussagekräftiges fachärztliches Attest bzw. Stellungnahme des Psychiaters/Psychotherapeuten
  • Personalausweis des Schülers (nur bei persönlichem Termin im Amt)
  • Ggf. Bescheid über Anerkennung einer Behinderung (GdB-Bescheid)


Lebenslagen

  • Allgemeines
  • Amtliche Beglaubigungen

Organisation

  • Amtsärztliche Gutachten
  • Schule und Kindergarten
  • Abteilung 5 - Gesundheit

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Kontakt

  • Gesundheitsamt Verwaltung

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-nea.de
    Telefon: 09161925305

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