Amtsärztliche Gutachten
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden und nach gesetzlichen Vorschriften durch.
Gutachtensanlässe können u.a. sein:
- Einstellung ins Beamtenverhältnis (auf Probe, auf Widerruf, auf Lebenszeit) (Link s. unten)
- Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beamten (Link s. unten)
- Dienstunfallfolgen bei Beamten (Link s. unten)
- Schulärztliche Begutachtung (z.B. krankheitsbedingte Prüfungsverhinderung Schüler/Studenten, Nachteilsausgleich Schüler/Studenten, krankheitsbedingte Fehlzeiten bei Schülern) (Links s. unten)
- Sozialhilfegutachten
- u.a.
Grundlage der Begutachtung ist i.d.R. ein schriftlicher Untersuchungsauftrag von Behörden, Gerichten, Einrichtungen oder Institutionen. Für bestimmte Gutachtensanlässe kann sich der Betroffene aber auch direkt an uns wenden (z.B. krankheitsbedingte Prüfungsverhinderung).
Für die Begutachtung kann das persönliche Erscheinen im Gesundheitsamt notwendig sein, es kann aber auch nach Aktenlage und ggf. einem Telefonat mit dem Antragsteller entschieden werden.
Hinweis bzgl. Beihilfe-Rehaanträge:
Seit 1. Oktober 2024 ist für die Gewährung von stationären und ambulanten Rehabilitationsbehandlungen keine amtsärztliche Bescheinigung mehr notwendig. Es genügt nun die ärztliche Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes. Das Gesundheitsamt ist somit nicht mehr für Beihilfe-Angelegenheiten zuständig: Merkblatt zu ambulanten Rehabilitationsbehandlungen (externer Link) und zu stationären Rehabilitationsbehandlungen (externer Link).
Zur Übersichtseite "Gesundheitsamt im Überblick"
Leistungen
- Amtsärztliche Attestpflicht für Schüler
- Einstellung ins Beamtenverhältnis - Untersuchung auf medizinische Eignung
- Krankheitsbedingte Prüfungsverhinderung Schüler
- Nachteilsausgleich Schüler und Studenten
- Vermehrte Fehlzeiten bei Schülern
Abteilung
Alle Behörden