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Behördenwegweiser A-Z

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Schuleingangsuntersuchung

Alle Kinder, die eingeschult werden, sind verpflichtet in den zwei Jahren vor Unterrichtsbeginn an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen.

Für den erfolgreichen Start in die Grundschule sind eine altersgemäße körperliche Entwicklung, Sprachentwicklung und soziale Fähigkeiten wichtige Voraussetzungen. Unser Team aus Fachkräften der Sozialmedizin und Ärzten lädt alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, zu einer Schuleingangsuntersuchung ein. Auch falls Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll/oder schon bereits zurückgestellt wurde oder als sogenanntes „Korridorkind“ erst ein Jahr später eingeschult werden soll, oder vorzeitig eingeschult werden soll, ist die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Schuleingangsscreening (verpflichtende Teilnahme für alle Kinder) und in Einzelfällen zusätzlich noch die schulärztliche Untersuchung.

SchuleingangsscreeningSchulärztliche Untersuchung
für alle Kinderin Einzelfällen

Was beinhaltet das Screening?

  • Gesundheitliche Vorgeschichte wird erfragt
  • Gewicht und Körpergröße werden gemessen
  • Hör- und Sehfähigkeit werden getestet
  • sprachliche und motorische Entwicklung werden untersucht
  • Durchsicht des gelben Kinderuntersuchungsheftes, ob die zuletzt fällige altersentsprechende U durchgeführt wurde
  • Das Impfbuch wird auf Impflücken hin durchgesehen

In welchen Fällen?

  • Bei fehlendem Nachweis über die zuletzt fällige altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung
  • als Angebot,
    • wenn sich beim Schuleingangsscreening oder der U8 bzw. U9 Besonderheiten ergeben haben
    • auf Wunsch der Eltern

 Ablauf/Was muss ich tun?

Den Termin für die Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie über den Kindergarten Ihres Kindes.

Falls ihr Kind keinen Kindergarten besucht oder die U9 (60. bis 64. Lebensmonat) versäumt wurde, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Zum Termin im Kindergarten bringen Sie bitte die unten aufgeführten notwendigen Unterlagen mit. Durch die Schuleingangsuntersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob Ihr Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte sollten hierbei bei der Untersuchung anwesend sein, so können im Abschluss die Ergebnisse der Untersuchung mit Ihnen besprochen werden. Es erfolgt eine Beratung zur Schulfähigkeit mit entsprechender Empfehlung, wie z.B. reguläre Einschulung, Rückstellung, schulvorbereitende Einrichtung (SVE), Förderschule, etc. Wurden alle Unterlagen vollständig von den Eltern vorgelegt, wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule ausgestellt.


Unterlagen

  • ausgefüllter Anamnesebogen (zum Download unter Formulare)
  • Impfausweis
  • das gelbe Heft über die Kindervorsorgeuntersuchungen (U1-U9)
  • falls vorhanden medizinische Unterlagen und Hilfsmittel (z.B. Allergiepass, Diabetikerausweis, Schwerbehindertenausweis, Brille, Hörgeräte)
  • falls vorhanden Hals-Nasen-Ohren- bzw. augenärztliche Bescheinigung (sofern bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör-bzw. Sehtest durchgeführt wurde)


Formulare

  • Anamnesebogen für die Schuleingangsuntersuchung

Links

    • Weiterführende Informationen zur Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie über das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (externer Link)
    • Über die aktuellen Impfempfehlungen informiert die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (externer Link)
    • Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) und Förderschule:
      Arche-Noah-Schule Bad Windsheim (externer Link)
      Lebenshilfe Bad Windsheim (externer Link)
    • Flyer "So fördern Sie Ihr Kind im Familienalltag" des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmitteilsicherheit
    • Flyer "Die Schuleingangsuntersuchung" des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Lebenslagen

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Kontakt

  • Fachkraft der Sozialmedizin

    E-Mail: fds@kreis-nea.de
    Telefon: 09161925305

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