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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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Behördenwegweiser A-Z

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Wohnberechtigungsscheine zum Bezug von öffentlich geförderten Mietwohnungen

Die Wohnberechtigungsscheine werden für eine bestimmte Wohnung oder als allgemeine Wohnberechtigungsscheine erteilt. Verfügungsberechtigte von öffentlich geförderten Mietwohnungen dürfen diese Wohnungen nur an Personen vermieten, die einen Wohnberechtigungsschein hierfür erhalten haben.

Antragstellung vor Bezug der Wohnung

Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins entstehen Kosten.


Unterlagen

Die weiteren benötigten Unterlagen sind in einem persönlichen Gespräch  zu klären. Gegebenenfalls ist ein entsprechender Termin zu vereinbaren.


Formulare

Antrag Wohnberechtigung (WBS I)
Einkommenserklärung des Antragsstellers (Stabau IIIa)
Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau IIIb)


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    • Wohnraumförderung/Sozialer Wohnungsbau
    • Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten

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    Kontakt

    • Jürgen Aumüller

      Zimmer: B 106
      Telefon: 09161921205

    • Marion Jordan

      Zimmer: B 107
      Telefon: 09161921209

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