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Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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Behördenwegweiser A-Z

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Zuschussmöglichkeiten für Klassenfahrten und Freizeiten

Für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einen Zuschuss für Klassenfahrten und Freizeiten zu erhalten. Es genügt ein formloser Antrag mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen:

  • Schreiben der Schule oder der Einrichtung über die Teilnahme, sowie der Kosten
  • Einkommen der Familie
  • Welche Personen gehören zum Haushalt?
  • Wie alt sind die Kinder? (Angabe der Geburtsdaten)
  • Wird Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt gezahlt?
  • Wie hoch ist die Miete zzgl. Nebenkosten bzw. die Belastung für das eigene Haus?

Ein etwaiger Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BTL) hat Vorrang auf diese Leistungen und ist i.d.R. höher. Grundsätzlich haben Kinder von Eltern die ALG II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen. 


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  • Johanna Schwarzer

    Zimmer: B 0032
    Telefon: 09161922581

  • Kathrin Walter

    Zimmer: B 0033
    Telefon: 09161922584

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