Kommunale Jugendarbeit
Die Kommunale Jugendarbeit sorgt im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung des Kreisjugendamtes dafür, dass die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
- Kooperation und Kontaktpflege mit Jugendverbänden und -gruppen, nicht organisierten Jugendlichen und Jugendinitiativen
- Pädagogische Beratungs- und Bildungsarbeit, Jugendleiterschulung
- Kinder- und Jugenderholung, Freizeithilfen
- Organisation und Durchführung der Aktionen
- „Ferienpass“, „Spielmobil“ und „örtliche Ferienprogramme“
- Betreuung von Einrichtungen der Jugendarbeit
- Erzieherischer Jugendschutz (einschl. Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten)
- Leitung der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
- Spielgeräte- und Medienverleih
- Beratung der Gemeinden zu Angeboten und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
Leistungen
- Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche JugendleiterInnen
- Bundeskinderschutzgesetz
- Ferienpass
- Freiwilliges Soziales Jahr beim Kreisjugendring (FSJ)
- Jugendarbeit
- Jugendschutz; Informationen zum erzieherischen Jugendschutz für Kinder und Jugendliche
- Jugendschutz; Informationen zum ordnungsrechtlichen Jugendschutz
- Liste von Jugendübernachtungshäusern im Landkreis
- Zuschussmöglichkeit für kleine Jugendgruppen
- Zuschussmöglichkeiten für Klassenfahrten und Freizeiten
Abteilung
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