Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung

Zur Erstellung oder Änderung eines Sondereigentums gemäß § 7 WEG oder Dauerwohnrechtes gemäß § 32 WEG und dessen Eintragung in das Grundbuch, ist dem Notar eine vom Landratsamt ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung, mit Aufteilungsplan, vorzulegen. Nach Beglaubigung wird diese vom Notar an das Grundbuchamt weitergeleitet.


Voraussetzungen

Die Beantragung kann durch Eigentümer, Erbbauberechtigte und jede andere Person mit berechtigtem Interesse (z.B. Erwerber einer Immobilie) erfolgen. Sie kann jederzeit unabhängig einer Baugenehmigung oder Kaufes erfolgen. Im Gegensatz zu einem Bauantrag ist keine Bauvorlageberechtigung erforderlich, es darf daher grundsätzlich jeder die erforderlichen Unterlagen erstellen.


Unterlagen

Zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nutzen Sie bitte das unten abrufbare Antragformular. Bitte beachten Sie zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen, die unten abrufbaren "Hinweise zur Abgeschlossenheitsbescheinigung".


Kosten

Die Gebühren errechnen sich nach Tarif-Nr. 2.I.2/16 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses.

  1. Je Teileigentum oder Wohnung in Sondereigentum/Dauerwohnrecht: 90 Euro je Einheit
  2. Je eigenständig abgeschlossenem Einzelraum (z.B. Kellerräume als eigenständiges Sondereigentum): 25 Euro je Einheit
  3. Je Freifläche in Sondereigentum (z.B. Stellplätze): 25 Euro je Einheit
  4. Appartement-Wohnanlagen mit Sondereigentümern mit überwiegend gleichem Grundriss (z.B. Altersgerechte Mehrparteienhäuser): 90  Euro je Einheit für 1. bis 9. Einheit; 40 Euro je Einheit ab 10. Einheit
  5. Änderungsbescheide und Ergänzungen: 50 bis 100 Euro pauschal
  6. Mehrausfertigungen (ab der 3. Ausfertigung): 25 Euro je weiterer Ausfertigung


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