Einstellung ins Beamtenverhältnis - Untersuchung auf medizinische Eignung
Angehende Beamte werden vor ihrer Einstellung auf ihre medizinische Eignung zur Übernahme ins Beamtenverhältnis untersucht.
Zu klären gilt, ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten wird oder ob tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über die Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt Ausfälle und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit zu erwarten sind.
Bei angehenden Lehrern muss zusätzlich die für den Beruf eines Lehrers erforderliche Gesundheit und Körperbeschaffenheit bestätigt werden; ebenso ist bei Lehrern der Masernschutz (siehe unter Masernschutzgesetz) nachzuweisen.
Hierzu ist eine persönliche Vorstellung im Gesundheitsamt am Wohnort des Betroffenen notwendig.
Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist zwingend erforderlich.
Ablauf - Was muss ich tun?
Bitte senden Sie uns den schriftlichen Untersuchungsauftrag zu und vereinbaren dann einen Untersuchungstermin. Sie erhalten von uns einen Fragebogen zu Ihrer Person sowie eine Datenschutzerklärung, die Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben zum Termin mitbringen. Den Fragebogen sollten Sie vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Werden wichtige Informationen verschwiegen oder nachweislich falsche Angaben gemacht, kann das dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zum Verlust des Beamtenstatus haben. Ebenso sollten Sie zu allen wesentlichen Erkrankungen/Unfällen Arztbriefe oder anderweitige medizinische Unterlagen mitbringen.
Hinweis für Bewerber, die bei Einstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Personen unter 18 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben einer Erstuntersuchung unterziehen. Dadurch soll verhindert werden, dass Jugendliche mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden.
Bitte wenden Sie sich für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung an Ihren Haus- oder Kinderarzt.
Ist es Ihnen nicht möglich, die Jugendarbeitsschutzuntersuchung bei Ihrem Haus- oder Kinderarzt durchführen zu lassen, so teilen Sie uns dies bitte mit; ggf. können wir die Untersuchung im Rahmen Ihrer Einstellungsuntersuchung durchführen.
Unterlagen
- ausgefüllte Beurteilungsgrundlage
- unterschriebene Datenschutzerklärung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Impfausweis
- falls vorhanden: Brille, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder sonstige persönliche Hilfsmittel
- falls vorhanden: Arztbriefe, Krankenhausberichte, GdB-Bescheid usw.
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