Häufige Fragen zur Untersuchung auf medizinische Eignung

Unsere Ärzte können medizinischen Sachverstand mit verwaltungsrechtlichen Vorgaben verknüpfen. Sie sind langjährig erfahren und stehen in regelmäßigem Erfahrungsaustausch mit anderen amtsärztlichen Begutachtungsstellen im Sinne eines überregionalen Qualitätszirkels.

Ärztliche Gutachter sind

  • unabhängige Sachverständige,
  • nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und wahren die berechtigten Interessen des bayerischen Staates
  • verpflichtet, nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu beurteilen.

Am Untersuchungstag besprechen wir zunächst anhand des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens Ihre persönliche und familiäre Vorgeschichte, aktuelle Problematiken und Ihre Lebensumstände.

Die Untersuchung selbst kann folgende Teilschritte umfassen, wobei nicht immer alle aufgeführten Tests durchgeführt werden:

  • Sehtest
  • Hörtest
  • Messung von Puls und Blutdruck
  • Messung von Körpergröße und Gewicht (BMI)
  • gesamtkörperliche Untersuchung
  • Blick in Mund und Rachen
  • Überprüfung der Beweglichkeit, des Gleichgewichtssinns und der Koordination
  • Testen von Reflexen
  • Betrachtung, Abtasten, Abhören und Abklopfen verschiedener Körperpartien

Nach der eingehenden körperlichen Untersuchung folgt ein Abschlussgespräch, in dem Sie über das Ergebnis der Untersuchung informiert werden.

In vielen Fällen kann sofort die gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung bestätigt werden.

Falls noch weitere Untersuchungen bei externen Ärzten oder Rücksprachen mit Ihren behandelnden Ärzten (nach Entbindung von der Schweigepflicht) notwendig sind, kann eine Aussage über die gesundheitliche Eignung erst nach Erhalt aller notwendigen Informationen erfolgen.

Wichtig: Das amtsärztliche Zeugnis stellt lediglich eine Entscheidungshilfe für die beauftragende Behörde in Hinblick auf die gesundheitliche Eignung dar. Es ist nicht die Einstellungsentscheidung selbst.

Erfragt werden:

  • die persönliche Krankengeschichte
  • bestehende Beschwerden, aktuelles Befinden
  • zurückliegende Krankenhausaufenthalte
  • frühere Operationen und Behandlungen
  • ernsthafte Erkrankungen in der Familie
  • Medikamenteneinnahme
  • Nikotin- und Alkoholkonsum
  • Drogenkonsum
  • sportliche Aktivitäten, Hobbys
  • Lebensumstände

In der Untersuchung wird anhand verschiedener Parameter (Körpergröße, Körpergewicht, Fettverteilung, Muskelmasse, Hüftumfang, Taillenumfang) beurteilt, ob krankhaftes Übergewicht besteht.

Bei Personen mit einem BMI >30 kg/m2 besteht bereits ein deutlich erhöhtes Risiko Folgeerkrankungen (Diabetes mellitus Typ 2, Gicht, Bluthochdruck, Knie-/Hüftarthrose, Leberverfettung) zu entwickeln. Körperliche Inaktivität, Stress, Rauchen, Alkoholkonsum führen dann zur weiteren Risikoerhöhung.

Für die Bewertung eines BMI > 30 kg/m2 werden daher in der Regel weitere Untersuchungen beim Hausarzt erforderlich (Blutuntersuchungen, 24h-Blutdruckmessung, Ergometrie, Ultraschall, …), um das individuelle gesamtgesundheitliche Risiko einschätzen zu können. 

Bei Personen mit einem BMI > 40 kg/m2 (der nicht durch eine hohe Muskelmasse bedingt ist) liegen per se bereits wichtige Anhaltspunkte vor, die die Annahme rechtfertigen, dass sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Dienstaltersgrenze vorzeitig dienstunfähig werden oder gehäuft krankheitsbedingt fehlen werden.  

Ob als angehender Lehrer oder in der Verwaltung – auch mit einer Schwerbehinderung ist es möglich, als Beamter bzw. Beamtin eingestellt zu werden. Mit einer Schwerbehinderung müssen Sie ein Mindestmaß an körperlicher Eignung für Ihren jeweiligen Dienst für die nächsten fünf Jahre vorweisen können.

Nein. Es werden immer der konkrete Einzelfall, die Art der Erkrankung und die Prognose individuell beurteilt! Somit stellen auch chronische Krankheiten nicht zwangsläufig ein Hindernis für die Beamtenlaufbahn dar.

Erkrankungen mit einer langen Behandlungsdauer, hoher Rezidivwahrscheinlichkeit oder einer schlechten Prognose auf Heilung können aber durchaus zu Problemen bei der Verbeamtung führen.

Die Angst, aufgrund einer in Anspruch genommenen psychotherapeutischen Behandlung in der Krankenakte nicht in ein Beamtenverhältnis aufgenommen zu werden, führte teilweise dazu, dass Bewerber notwendige Therapien nicht angetreten haben.

Inzwischen sind erfolgte oder noch andauernde therapeutische Maßnahmen längst kein zwingendes Ausschlusskriterium mehr. Natürlich spielen aber die Art der Erkrankung und die Prognose eine Rolle. 

Anzumerken ist, dass insbesondere das Lehramt mit hohen psychischen Belastungen einhergeht und sich psychische Erkrankungen bereits zu Beginn der Laufbahn eher nachteilig auf die Beurteilung auswirken können.