Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung

 

Für die Errichtung und den Betrieb einer Erdwärmesonde oder einer Wärmepumpenanlage ist auf dem Gebiet des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim aufgrund geologischer Gegebenheiten grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.


Fristen

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Ist seit der Anzeige ein Monat vergangen, ohne dass eine Einstellungs- oder Beseitigungsanordnung nach § 49 Abs. 3 WHG ergangen ist, können die Arbeiten begonnen und so lange durchgeführt werden, bis auf das Grundwasser eingewirkt wird.


Unterlagen

Der Umfang der Antragsunterlagen bei der Errichtung von Erdwärmesonden richtet sich nach dem "Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern".

Bezüglich der erforderlichen Antragsunterlagen für die Errichtung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpenanlage beraten wir Sie gerne.


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