Bodenrichtwerte, Auskunft
Die Bodenrichtwerte ( § 196 BauGB i.v.m. § 12 BayGaV)
- werden von dem örtlich zuständigen, unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte, in der Regel, alle zwei Jahre nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV §§13ff. ermittelt.
- sind durchschnittliche Lagewerte des unbebauten Bodens, unter Berücksichtigung des Entwicklungszustandes.
- werden getrennt in Bodenrichtwertzonen nach ImmoWertV § 15 ermittelt, deren jeweils beinhaltete Grundstücke sich in Art und Maß der Nutzung überwiegend gleichen.
- werden je Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit vom Gutachterausschuss definierten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen. - Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.
- dienen der Übersichtlichkeit bzw. Transparenz des Bodenmarktes.
- werden in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten geführt und üblicherweise in Bodenrichtwertkarten dargestellt.
Auskunft
Auskünfte über die Bodenrichtwerte (gemäß § 196 BauGB, Abs. 3 i.v.m. § 12 BayGaV) sind auf Anfrage erhältlich.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für den Landkreis können gebührenfrei im Internet eingesehen werden unter www.bodenrichtwerte.bayern.de
Ältere Bodenrichtwerte, schriftliche Auskünfte, sowie Gesamtlisten aller Bodenrichtwerte eines Geltungszeitraumes, sind formlos, schriftlich zu beantragen per E-Mail (gutachterausschuss@kreis-nea.de) oder per Post (Adresse siehe „Kontakt“) oder per Online-Formular (siehe „Online Verfahren“ unten). Erläuterungen und Hinweise zu den Bodenrichtwerten, sowie ein Musteranschreiben finden Sie unter „Download“.
Kosten
Die Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach Kostenverzeichnis KVz. Tarifnummer 2.I.1/1.8
- Bodenrichtwert Einzelauskunft: 40 Euro je Bodenrichtwertzone
- Gesamtliste eines Stichtags: 150 Euro je gedruckter Ausgabe, 100 Euro je digitaler Ausgabe (personalisiertes, geschütztes PDF)
Hinweis: Überlagernde Bodenrichtwertzonen (z.B. Ackerland, Grünland, Forst) werden als einzelne gemeinsame Zone in der Gebührenrechnung geführt.
Voraussetzungen
Bodenrichtwertauskünfte können grundsätzlich von Jedem beantragt werden. Es bestehen keine besonderen Antragsbeschränkungen.
Kontakt
Gutachterausschuss für Verkehrswerte
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Tel. 09161 92-4499
E-Mail: gutachterausschuss@kreis-nea.de
Leitung und Vorsitz
Herr Doppel
Mitarbeiter der Geschäftsstelle
Herr Peter-Beck
Frau Beyer
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Bodenrichtwertzonen, Stand 1. Januar 2024
Bad Windsheim9 MB
Baudenbach4 MB
Burgbernheim5 MB
Burghaslach11 MB
Dachsbach5 MB
Diespeck7 MB
Dietersheim8 MB
Emskirchen14 MB
Ergersheim4 MB
Gallmersgarten4 MB
Gerhardshofen7 MB
Gollhofen2 MB
Gutenstetten5 MB
Hagenbüchach4 MB
Hemmersheim4 MB
Illesheim3 MB
Ippesheim3 MB
Ipsheim5 MB
Langenfeld1 MB
Marktbergel3 MB
Markt Bibart2 MB
Markt Erlbach10 MB
Markt Nordheim3 MB
Münchsteinach3 MB
Neuhof a.d.Zenn6 MB
Oberickelsheim2 MB
Obernzenn9 MB
Oberscheinfeld6 MB
Osing261 KB
Scheinfeld10 MB
Simmershofen4 MB
Sugenheim7 MB
Trautskirchen6 MB
Uehlfeld6 MB
Uffenheim7 MB
Weigenheim3 MB
Wilhelmsdorf3 MB