Bodenrichtwerte, Auskunft
Die Bodenrichtwerte ( § 196 BauGB i.v.m. § 12 BayGaV)
- werden von dem örtlich zuständigen, unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte, in der Regel, alle zwei Jahre nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV §§13ff. ermittelt.
- sind durchschnittliche Lagewerte des unbebauten Bodens, unter Berücksichtigung des Entwicklungszustandes.
- werden getrennt in Bodenrichtwertzonen nach ImmoWertV § 15 ermittelt, deren jeweils beinhaltete Grundstücke sich in Art und Maß der Nutzung überwiegend gleichen.
- werden je Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit vom Gutachterausschuss definierten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen. - Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.
- dienen der Übersichtlichkeit bzw. Transparenz des Bodenmarktes.
- werden in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten geführt.
Auskunft
Auskünfte über die Bodenrichtwerte (gemäß § 196 BauGB, Abs. 3 i.v.m. § 12 BayGaV) sind auf Anfrage erhältlich.
Bodenrichtwerte für Bauflächen liegen vereinzelt ab Stichtag 31.12.1963 vor.
Bodenrichtwerte für Acker und Grünland liegen ab Stichtag 31.12.2010 vor.
Bodenrichtwerte für Forst liegen ab Stichtag 31.12.2018 vor.
Ab 2022 wurde der Stichtag vom 31.12. auf den 01.01. verschoben.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für den Landkreis können (in Kürze) gebührenfrei im Internet eingesehen werden unter www.bodenrichtwerte.bayern.de
Ältere Bodenrichtwerte, schriftliche Auskünfte, sowie Gesamtlisten aller Bodenrichtwerte eines Geltungszeitraumes, sind formlos, schriftlich zu beantragen per E-Mail (gutachterausschuss@kreis-nea.de) oder per Post (Adresse siehe „Kontakt“) oder per Online-Formular (siehe „Online Verfahren“ unten). Erläuterungen und Hinweise zu den Bodenrichtwerten, sowie ein Musteranschreiben finden Sie unter „Download“.
Kosten
Die Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach Kostenverzeichnis KVz. Tarifnummer 2.I.1/1.8
- Bodenrichtwert Einzelauskunft: 40 Euro je Bodenrichtwertzone
- Gesamtliste eines Stichtags: 150 Euro je gedruckter Ausgabe, 100 Euro je digitaler Ausgabe (personalisiertes, geschütztes PDF)
Hinweis: Überlagernde Bodenrichtwertzonen (z.B. Ackerland, Grünland, Forst) werden als einzelne gemeinsame Zone in der Gebührenrechnung geführt.
Voraussetzungen
Bodenrichtwertauskünfte können grundsätzlich von Jedem beantragt werden. Es bestehen keine besonderen Antragsbeschränkungen.
Kontakt
Gutachterausschuss für Verkehrswerte
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Tel. 09161 92-4499
E-Mail: gutachterausschuss@kreis-nea.de
Leitung und Vorsitz
Herr Doppel
Mitarbeiter der Geschäftsstelle
Herr Peter-Beck
Herr Himmer
Frau Beyer
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr
Di 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 12:00 Uhr
Do 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Bodenrichtwertzonen, Stand 1. Januar 2026
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