Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Der öffentliche Straßenraum wird in vielfältiger Weise genutzt. Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen sind grundsätzlich die Vorgaben des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG),…
Das Jugendamt ist unter den Voraussetzungen des § 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen. Dies…
Ausbildung
Ansprechpartnerin bei allen Fragen "Rund um die Ausbildung" im Landratsamt Organisation der im Landratsamt durchgeführten Ausbildungen (Verwaltungsfachangestellte, Verwaltungswirt,…