Neuigkeiten aus dem Landratsamt

Baugenehmigung goes digital

Online-Service startet ab Januar

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bauamts in einem ihrer Büros

Links stapeln sich noch die Akten, rechts ein leerer Schreibtisch – mit der Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens werden die Aktenberge in den Büros schrumpfen. Darauf freuen sich u.a. Semira Schuster, Fachbereichsleiterin Bauverwaltung, Ramon Nicol, Projektbeauftragter Digitale Baugenehmigung und Heike Neubauer, Mitarbeiterin Digitalisierung.

Prinzipiell muss vor Errichtung einer baulichen Anlage eine Baugenehmigung beantragt werden. Sie zu bekommen ist mit der Einreichung zahlreicher  Formulare und Unterlagen verbunden. Auch während und nach der Bauphase sind weitere Unterlagen einzureichen. Vom Bauantrag über die  Baubeginnsanzeige oder die Anzeige der Nutzungsaufnahme – hier musste bislang viel Papier ausgefüllt und verschickt werden. Das wird ab 1. Januar 2023 einfacher, denn das digitale Baugenehmigungsverfahren hält Einzug im Landratsamt. 

Wie funktioniert es? 
Ab diesem Zeitpunkt können Bauwillige im Landkreis Anträge und Unterlagen in baurechtlichen Verfahren mit Hilfe von Antragsassistenten in  einem geführten Prozess online stellen bzw. hochladen, in etwa vergleichbar mit der Elster-Steuererklärung. Baupläne und Bauvorlagen werden in digitaler Form im pdf-Format hochgeladen. Die digitale Einreichung kann nur durch einen bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser erfolgen, der dafür ein Nutzerkonto über das Bayern-Portal benötigt. Das Konto kann entweder über den elektronischen Personalausweis oder ein Elster-Zertifikat eingerichtet werden und dient als virtuelle Unterschrift. 

Anträge bei Landratsamt einreichen 
Digitale Anträge sind künftig regelmäßig beim Landratsamt, nicht mehr bei der Gemeinde, einzureichen – eine Ausnahme gibt es: die Stadt Neustadt, die für bestimmte Bauvorhaben selbst Bauaufsichtsbehörde ist (z.B. für ein bis zweigeschossige Wohngebäude im Geltungsbereich von Bebauungsplänen). Die Gemeinden werden umgehend nach Eingang der Bauantragsunterlagen digital beteiligt. Die Online-Services rund um die 
Baugenehmigung stehen ab dem 1. Januar 2023 auf der Kreis-Webseite unter www.kreis-nea.de/lebenslagen/baugenehmigung/digitaler-bauantrag zur Verfügung. Dort sind schon jetzt viele weitere Informationen und oft gestellte Fragen rund um den (digitalen) Bauantrag 
und alle Schritte, die dafür nötig sind, zu finden.

Bearbeitungsstand online abfragen 
Wenn eine Baugenehmigung beantragt wurde, kann der Bearbeitungsstand ab dem 1. Januar 2023 online abgefragt werden. Dazu sind das  Aktenzeichen des Verfahrens, das mit der Eingangsbestätigung des Bauantrags mitgeteilt wird, und das zugehörige Passwort nötig. Letzteres wird mit der Mitteilung des ersten Vorprüfungsergebnisses übermittelt. 

Schriftliche Einreichung weiterhin möglich 
Trotz der Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens bleibt es weiterhin möglich, schriftliche Anträge vorzulegen. Diese sind dann teilweise bei der jeweiligen Gemeinde, in der das Baugrundstück liegt, teilweise beim Landratsamt einzureichen (Details dazu unter www.kreis-nea.de/lebenslagen/baugenehmigung/digitaler-bauantrag > FAQ - Welchen Antrag - schriftlich oder digital - muss ich wo einreichen?).