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Eigenwohnraumförderung

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Unter bestimmten Voraussetzungen fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt im Auftrag des Freistaats Bayern sowohl den Neubau (gegebenfalls auch Erweiterung beziehungsweise Gebäudeänderung) als auch den Kauf (Erst- und Zweiterwerb) von selbstgenutzten Wohnhäusern und Eigentumswohnungen mit dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm. 
Es handelt sich um ein Darlehen mit individueller Zinsverbilligung zur Förderung von Eigenwohnraum. Die Zinsfestschreibung erfolgt wahlweise für die Dauer von 10, 15 oder 30 Jahren (Volltilgerdarlehen). 
Die aktuellen Zinssätze sind unter www.bayernlabo.de ersichtlich.

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Familien mit Kindern, aber auch Alleinerziehende, Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner ohne Kinder sowie Alleinstehende deren Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Die Darlehen sind vor Baubeginn beziehungsweise Abschluss von Verträgen (zum Beispiel Kaufvertrag/Bauvertrag/ Darlehensvertrag) zu beantragen beziehungsweise zu bewilligen.

Beratung im Landratsamt
Die zuständige Bewilligungsstelle (Landratsamt) berät individuell über die Fördervoraussetzungen (zum Beispiel Einkommensgrenzen, Tragbarkeit, technische Anforderungen) und die Fördermöglichkeiten. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Als Ansprechpartner beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim stehen Jürgen Aumüller (Tel. 09161 921205; E-Mail: juergen.aumueller@kreis-nea.de) sowie Marion Jordan (Tel. 09161 921209; E-Mail: marion.jordan@kreis-nea.de) zur Verfügung.