Neuigkeiten aus dem Landratsamt

Förderung der Artenvielfalt durch das bayerische Vertragsnaturschutzprogramm

Investitionen in die Zukunft der Natur und der Landwirtschaft

Für den neuen Förderzeitraum des bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms ab 2024 stehen wieder Fördermittel des Freistaats Bayern zur Verfügung. Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim informiert, dass ab Montag, 15. Januar 2024 wieder neue Förderanträge im Vertragsnaturschutzprogramm Offenland gestellt werden können. Das Förderprogramm richtet sich an Landwirte, die sich am kooperativen Naturschutz beteiligen wollen.

Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm werden ökologisch wertvolle Lebensräume durch eine naturschonende Bewirtschaftung erhalten und verbessert. Landwirte verpflichten sich für fünf Jahre die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften und werden für den zusätzlichen Aufwand mit einem angemessenen Entgelt honoriert. Hierfür gibt es unterschiedliche Maßnahmenkombinationen für Äcker, Wiesen, Weiden und Teiche. Grundleistungen, wie die späte Mahd einer Wiese, können mit Zusatzleistungen, wie dem vollständigen Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz, Erhalt von Streuobstbäumen, Einsatz insektenschonender Mahdtechnik oder das Belassen von Altgrasstreifen, individuell abgeschlossen werden. 

Dieses Baukastensystem ermöglicht es, die spezifischen Bewirtschaftungen auf unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten abzustimmen und bietet dadurch eine optimale Anpassung an die Bedürfnisse der Natur. Aber auch die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes können hierdurch berücksichtigt und integriert werden.

In den letzten Jahren erfreute sich das Angebot großer Beliebtheit bei den hiesigen Landwirten. Aktuell sind zirka 4300 Hektar Wiesen, Weiden, Äcker und Teiche im Landkreis einbezogen. Dafür wurden im letzten Jahr zirka 2,2 Millionen Euro an Landwirte im Vertragsnaturschutz im Landkreis ausgezahlt.

Interessierte Landwirte können zwischen Montag, 15. Januar 2024 und Donnerstag, 22. Februar 2024 für Maßnahmen im Rahmen einer naturnahen Bewirtschaftung ihrer Flächen Fördergelder beantragen. Ob die Fläche grundsätzlich geeignet ist und welche Maßnahmen möglich und sinnvoll sind, können bei einem Beratungsgespräch bei der unteren Naturschutzbehörde erörtert werden.

 

Kontakt:
E-Mail: VNP@kreis-nea.de
Tel.: Sophia Heinl 09161-92 4103, Edith Kainbacher 09161-924116 und Stefan Scheuerpflug 09161-92 4117

Zum YouTube-Erklärfilm (ACHTUNG: Neue EU-Agrarörderperiode ab 2023! Neue VNP Prämien!): https://www.youtube.com/watch?v=dQ_kSaSdChs