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Regelungen zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern
Im Hinblick auf die aktuell bereits stark ausgeprägte Trockenheit und die noch anstehenden Sommermonate, in denen auch wieder mit niedrigen Wasserständen und geringen Abflussmengen an den oberirdischen Gewässern im Landkreis zu rechnen ist, gibt das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim folgende Hinweise zu den Regelungen zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern:
Eine Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ist grundsätzlich für jeden unter den Voraussetzungen des Gemeingebrauchs nach Art. 18 des Bayerischen Wassergesetzes, z.B. zur Viehtränke, Schöpfen mit Handgefäßen, oder für den häuslichen Bedarf in der Landwirtschaft möglich. Dies aber auch nur dann, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist.
Eine ergänzende Regelung besteht hier in § 26 Wasserhaushaltsgesetz noch für direkt an ein Gewässer angrenzende Grundstücke, bzw. für den Gewässereigentümer selbst. Demnach dürfen Entnahmen für den eigenen Bedarf erfolgen, wenn dadurch andere nicht beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung sowie keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind.
Insbesondere in den Sommermonaten ist mit geringen Wasserständen und entsprechend geringer Wasserführung in Gewässern zu rechnen, so dass bei einer Entnahme eine erhebliche Beeinträchtigung der Gewässer zu erwarten ist. Das Landratsamt bittet daher um einen entsprechend umsichtigen Umgang bei Wasserentnahmen aus Gewässern und weist darauf hin, dass Entnahmen, die nicht nach den genannten Grundsätzen erfolgen, entsprechend weiterverfolgt und geahndet werden.
Rückfragen beantwortet das Landratsamt – Sachgebiet 42 - Gewässerschutz und Abfallrecht – unter 09161 92-4200, bzw. -4206 oder E-Mail: umweltfragen@kreis-nea.de.
Allgemeine Informationen zur aktuellen Niedrigwassersituation sowie aktuelle Pegelstände sind unter https://www.nid.bayern.de/ abrufbar.