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Viele Fälle von wilden Müllablagerungen
Eine große Anzahl von illegalen Müllablagerungen verzeichnet die Abfallwirtschaft des Landkreises in der letzten Zeit. Dabei ist das illegale Entsorgen von Müll nicht nur im schlimmsten Fall eine Gefährdung für Mensch und Natur, sondern die aufwändige Beseitigung kostet zudem den einzelnen Gebührenzahler viel Geld.
Von der Ordnungswidrigkeit bis zum Straftatbestand
Dabei fallen unter den Begriff „illegale Müllablagerung“ nicht nur die schwerwiegenden Funde, wie die kürzlich bei Berolzheim geborgenen, in der Landschaft „entsorgten“ Öltanks, die durch die wilde Ablagerung das umliegende Erdreich mit Ölresten kontaminiert hatten. Das Erdreich muss nun gesondert abgezogen und entsorgt werden. Kosten von mehreren tausend Euro entstehen dadurch – Geld, das sich am Ende in den Müllgebühren wiederfinden wird.
Vielmehr ist es ganz allgemein illegal, privaten Haus- oder Restmüll bzw. Problem- oder Sondermüll anders als über die Abfalltonnen zu Hause bzw. über die Annahmestellen der Abfallwirtschaft im Landkreis zu entsorgen. Denn es besteht nach der Abfallwirtschaftssatzung der sogenannte Anschlusszwang. Das heißt, es müssen alle überlassungspflichtigen Abfälle gebührenpflichtig dem Landkreis überlassen werden.
Es ist deshalb nicht zulässig, auf dem Grundstück anfallende Abfälle über öffentliche Mülleimer, in der Landschaft oder an Glas- oder Grüngutcontainern abzulagern. Letzteres ist ein zunehmendes und teures Ärgernis an vielen Containerstandorten im Landkreis.
Prinzipiell gelten die genannten Beispiele als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden – das kann teuer werden und zum Beispiel an den Containerstandorten bis zu 5.000 Euro kosten! Zukünftig weisen Plakate dort auf diesen Umstand hin. Dies gilt auch für unzulässige Abfallablagerungen in der Landschaft, wobei es hier je nach Abfalleigenschaft sogar zur Einleitung eines Strafverfahrens kommen kann.
Beobachtungen illegaler Entsorgung melden!
Bei Beobachtungen zur illegalen Benutzung von öffentlichen Mülleimern kann gerne das jeweilige Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde angesprochen werden. Falls illegale Abfallablagerungen in der Landschaft oder an den Containerstandorten beobachtet werden,
wird darum gebeten unverzüglich das Landratsamt oder die Polizei zu verständigen. Bei allgemeinen Fragen zur Abfallentsorgung steht gerne die Abfallberatung des Landkreises, Tel. 09161 92-6310, E-Mail: abfall@kreis-nea.de zur Verfügung.
