Bekanntmachungen & Co
Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Weiterführende Links
Bekanntmachung Gemeinde Oberickelsheim, Aktenzeichen 42-6326-0035-2025-st
Die Pläne liegen 1 Monat vom 20.02. bis 20.03.2026 (einschließlich der genannten Tage) auf dem Internetauftritt des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zur Einsicht. Auf Verlangen können die Unterlagen in diesem Zeitraum auch in Papierform im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch (Zimmer A 214) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden (Art. 69 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 BayWG).
Kontakt
Anne Wagner
Telefon: 09161921006