Bekanntmachungen & Co
Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Weiterführende Links
Bekanntmachung von Manövern der Bundeswehr
Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der Deutschen Bundeswehr vom 14.09.2026 bis 25.09.2026 die freilaufende Übung „Badischer Sturm“ durchführen, von welchem der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird. Das eigentliche Übungsgebiet liegt vor allem in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz.
Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und Militärfahrzeugen fernzuhalten.
Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich beim Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim anzumelden.
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim
Balthasar-Neumann-Kaserne, 97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931 9707-0
E-Mail: BwDLZVeitshoechheim@bundeswehr.org
Kontakt
Anne Wagner
Telefon: 09161921006