Direkt zur Hauptnavigation springen Direkt zum Inhalt springen
 09161 92 - 0
 poststelle@kreis-nea.de
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Schrift +/-
Landratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad WindsheimLandratsamt Neustadt a.d. Aisch, Bad Windsheim
  • Suche
  • Übersicht
    • Landkreis & Politik
    • Amt & Verwaltung
    • Region & Wirtschaft
    • Lebenslagen
    • Leistungen für Gemeinden
    • Infos für Geflüchtete
    • Frankens Mehrregion
    • Digitales Landratsamt
    • Karriere
    • Behördenwegweiser A-Z (current)
    • Aktuelles
  • Stellenangebote
  • Mehrregion

Sie sind hier:

  1. Startseite
  2. Behördenwegweiser A-Z

Behördenwegweiser A-Z

Zum Seitenmenü
Zu den Kontakten

Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung

Zur Erstellung oder Änderung eines Sondereigentums gemäß § 7 WEG oder Dauerwohnrechtes gemäß § 32 WEG und dessen Eintragung in das Grundbuch, ist dem Notar eine vom Landratsamt ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung, mit Aufteilungsplan, vorzulegen. Nach Beglaubigung wird diese vom Notar an das Grundbuchamt weitergeleitet.


Voraussetzungen

Die Beantragung kann durch Eigentümer, Erbbauberechtigte und jede andere Person mit berechtigtem Interesse (z.B. Erwerber einer Immobilie) erfolgen. Sie kann jederzeit unabhängig einer Baugenehmigung oder Kaufes erfolgen. Im Gegensatz zu einem Bauantrag ist keine Bauvorlageberechtigung erforderlich, es darf daher grundsätzlich jeder die erforderlichen Unterlagen erstellen.


Unterlagen

Zur Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nutzen Sie bitte das unten abrufbare Antragformular. Bitte beachten Sie zur Erstellung der erforderlichen Planunterlagen, die unten abrufbaren "Hinweise zur Abgeschlossenheitsbescheinigung".


Kosten

Die Gebühren errechnen sich nach Tarif-Nr. 2.I.2/16 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses.

  1. Je Teileigentum oder Wohnung in Sondereigentum/Dauerwohnrecht: 90 Euro je Einheit
  2. Je eigenständig abgeschlossenem Einzelraum (z.B. Kellerräume als eigenständiges Sondereigentum): 25 Euro je Einheit
  3. Je Freifläche in Sondereigentum (z.B. Stellplätze): 25 Euro je Einheit
  4. Appartement-Wohnanlagen mit Sondereigentümern mit gleichen Grundrissen (z.B. Altersgerechte Mehrparteienhäuser): 90 Euro je Einheit für 1. bis 9. Einheit; 40 Euro je Einheit ab 10. Einheit
  5. Änderungsbescheide und Ergänzungen: 50 bis 100 Euro pauschal
  6. Mehrausfertigungen (ab der 3. Ausfertigung): 25 Euro je weiterer Ausfertigung


Formulare

  • Antrag auf Abgeschlossenheit
  • Hinweise zur Abgeschlossenheitsbescheinigung

Lebenslagen

  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Haus- und Wohnungskauf

Organisation

  • Wohnungseigentumsgesetz
  • Hochbauverwaltung
  • Abteilung 4 - Bau und Umwelt

Alle Leistungen
  • Behördenwegweiser
    • Leistungen
    • Abteilungen & Sachgebiete
    • Lebenslagen
    • Organisationsstruktur

Kontakt

  • Andreas Doppel

    Stellenbezeichnung: Geschäftsstellenleiter Gutachterausschuss
    Telefon: 09161924402

  • Ursula Beyer

    Telefon: 09161924405
    Arbeitszeiten:

    Mo-Do 08:00-12:00 Uhr

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz - Social Media
  • Schrift +/-
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim