Wie wird im Notfall die Bevölkerung gewarnt?

Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise. Dazu gehören beispielsweise Unwetter, Hochwasser, größere Brände, Gefahrstoffunfälle oder andere Ereignisse, bei denen zum Schutz der Bevölkerung ein bestimmtes Verhalten erforderlich sein kann.
Um möglichst viele Menschen zu erreichen, erfolgt die Warnung der Bevölkerung in Deutschland über verschiedene Wege. Ziel ist es, wichtige Informationen möglichst schnell zu verbreiten und Handlungsempfehlungen zu geben.
Mittel zur Bevölkerungswarnung
Warn-Apps informieren direkt auf dem Smartphone über aktuelle Gefahrenlagen. Sie können Warnungen standortbezogen anzeigen und zusätzliche Informationen bereitstellen.
Zu den bekanntesten Warn-Apps gehören:
Achten Sie darauf, Ihre Geräteeinstellungen so anzupassen, dass Sie Warnungen auch im Lautlos-Modus erhalten. Die Nutzung dieser Apps ist kostenlos.
Cell Broadcast ist ein Warnsystem, bei dem Warnmeldungen direkt an Mobiltelefone in einem bestimmten Gebiet gesendet werden. Eine Installation einer App ist hierfür nicht erforderlich.
Wird eine Warnung ausgelöst, erscheint automatisch eine entsprechende Meldung auf dem Mobiltelefon.
In manchen Situationen kann es erforderlich sein, die Bevölkerung überörtlich zu warnen oder zu informieren. Zu diesem Zweck können die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden sowie die Polizei über ein festgelegtes Verfahren Rundfunkdurchsagen veranlassen; auch Untertitelungen im Fernsehen sind möglich.
Bei den Rundfunkdurchsagen wird unterschieden zwischen amtlichen Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen unterschieden.
Amtliche Gefahrendurchsagen werden von den Rundfunksendern unverzüglich und im Wortlaut gesendet. Gefahrenmitteilungen informieren zum nächstmöglichen Zeitpunkt über zu erwartende Gefahren, bestehende Schadenslagen sowie mögliche Auswirkungen.
Amtliche Gefahrendurchsagen oder Gefahrenmitteilungen werden in der Regel über die Einsatzzentralen der Polizei an die an den Verkehrswarndienst angeschlossenen Rundfunksender weitergegeben. Warnungen vor Waldbrandgefahren oder Unwettern werden hingegen direkt vom Deutschen Wetterdienst an die Rundfunksender weitergegeben.
Vor allem in Gebieten bzw. in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial werden zur Warnung der Bevölkerung auch Sirenen eingesetzt. Sirenen machen auf eine Gefahrenlage aufmerksam und fordern dazu auf, über andere Medien (z. B. Radio, Warn-Apps) weitere Informationen einzuholen.
Die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale ist in der Verordnung über öffentliche Schallzeichen festgelegt. Zu den wichtigsten Sirenensignalen gehören:
- Alarm bei Feuer und anderen Notständen
Dieser dient der Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren.
Signal: Dreimal ein in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit jeweils zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
_ _ _ - Warnung der Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahrenlagen für die öffentliche Sicherheit
Dieses Signal fordert die Bevölkerung auf, auf Rundfunkdurchsagen und weitere Informationen zu achten.
Signal: Auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer.
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stmi.bayern.de/media/06_bevoelkerungsschutz/Warndienste/sirenenton_alarmierung_feuerwehr.mp3
stmi.bayern.de/media/06_bevoelkerungsschutz/Warndienste/sirenenton_warnung_der_bevölkerung.mp3
- Entwarnung
Dieses Signal informiert die Bevölkerung darüber, dass die Gefahr vorüber ist, und fordert dazu auf, weiterhin auf über Rundfunk oder Lautsprecherdurchsagen verbreitete Verhaltenshinweise zu achten.
Signal: Ein gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer.
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stmi.bayern.de/media/06_bevoelkerungsschutz/Warndienste/sirenensignal_entwarnung.mp3
In bestimmten Situationen können Einsatzkräfte die Bevölkerung auch mittels Lautsprecherdurchsagen informieren, beispielsweise über Feuerwehrfahrzeuge.
Diese Form der Warnung kann insbesondere dann eingesetzt werden, wenn andere Warnmittel nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Verhalten bei einer Warnung
Wenn Sie eine Warnung erhalten, sollten Sie die darin enthaltenen Informationen aufmerksam lesen oder anhören. Häufig enthalten Warnmeldungen konkrete Hinweise zum empfohlenen Verhalten.
Wenn Sie das Sirenensignal zur Warnung der Bevölkerung hören, schalten Sie Ihr Radio oder Ihren Fernseher an. Dort erhalten Sie weitere Informationen. Sollte der Strom ausgefallen sein nutzen Sie ein batteriebetriebenes Radio oder Ihr Autoradio.
Grundsätzlich gilt:
- Bewahren Sie Ruhe.
- Informieren Sie sich über verlässliche Quellen weiter.
- Befolgen Sie die Hinweise der Behörden.
- Informieren Sie bei Bedarf auch andere Personen in Ihrem Umfeld.
Warntage
Zweimal jährlich findet ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt (an jedem zweiten Donnerstag im März für Bayern und an jedem zweiten Donnerstag im September der Bundesweite Warntag für die gesamte Bundesrepublik Deutschland), an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Warnung der Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahrenlagen für die öffentliche Sicherheit zu informieren.
Links
- Aktuelle Warnungen des BBK (Warnung.bund.de - Startseite) (externer Link)
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) (externer Link)
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (externer Link)
- Warn-App NINA (externer Link)
- Warn-App KATWARN (externer Link)
Kontakt
Tina Ruppe
Funktion: Fachbereichsleiterin
Telefon: 09161923203