Was ist eine Katastrophe?

Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.
Der Katastrophenschutz stellt eine zentrale kommunale Aufgabe dar, die darauf abzielt, die Bevölkerung, die Umwelt sowie Kritische Infrastruktur vor den Folgen außergewöhnlicher Gefahrenlagen zu schützen. Die zunehmende Häufung von Extremwetterereignissen, technologischen Störfällen und sicherheitsrelevanten Bedrohungen macht eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes unerlässlich.
Katastrophen können beispielsweise natürliche (z. B. Starkregen, Hochwasser, Sturmlagen, Vegetationsbrände, Hitzeperioden oder Wintereinbrüche), technische und infrastrukturelle Gefahren (z. B. Stromausfälle, Ausfall Kritischer Infrastruktur, Industrieunfälle, Verkehrsunfälle auf Hauptverkehrsachsen oder Ausfälle der digitalen Kommunikation) oder gesellschaftliche Bedrohungen (z. B. große Schadenslagen bei Menschenansammlungen, pandemische Lagen, Cyber-Angriffe oder terroristische Bedrohungslagen) sein.
Zuständigkeiten in Bayern
Die Zuständigkeiten im Katastrophenschutz sind im Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) geregelt:
| Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration | Obere Katastrophenschutzbehörde |
| Regierungen | Mittlere Katastrophenschutzbehörden bei größeren Flächenlagen |
| Landkreise und kreisfreie Städte | Untere Katastrophenschutzbehörden, grundsätzlich zuständig für ihr Gebiet |
| Gemeinden | Wenn eine Verbindung zur zuständigen Katastrophenschutzbehörde nicht möglich ist |
Katastrophenschutz im Landkreis
Der Bereich Katastrophenschutz ist im Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim im Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung angesiedelt. Das Landratsamt hat als Katastrophenschutzbehörde die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Als Vorbereitungsmaßnahme sind insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen und fortzuschreiben, die Katastropheneinsatzleitung zu regeln und dabei auf eine ausreichende Aus- und Fortbildung zu achten, durch geeignete organisatorische Vorkehrungen die rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen und die für die Einsatzleitung notwendige Ausstattung vorzuhalten und in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.
Katastrophen werden durch den Landrat als Kopf der Katastrophenschutzbehörde festgestellt. Unterstützt wird der Landrat dabei durch die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK).
Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)
Die Führungsgruppe Katstrophenschutz (FüGK) übt bei Katastrophen und schweren Schadensereignissen die dem Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) und anderen Rechtsvorschriften zustehenden Befugnisse aus und trifft die erforderlichen Maßnahmen.
Die Führungsgruppe Katastrophenschutz besteht aus einer Leitung, ständigen Mitgliedern, ereignisspezifischen Mitgliedern, Unterstützungskräften, Vertretern betroffener Abteilungen/ Sachgebiete und Sachverständigen. In der FüGK sind derzeit ca. 110 Personen aus den verschiedensten Sachgebieten (z. B. Jugendamt, Kreisbauhof, Verkehrswesen, Sozialwesen, Ausländeramt, Naturschutz, Gewässerschutz/Abfallrecht) des Landratsamtes eingesetzt. Der FüGK im Landratsamt kommen dabei die verschiedensten Aufgaben zu: Einholung von Lageinformationen (Lagefeststellung), Warnung und Information der Bevölkerung (z. B. Rundfunkdurchsagen), Feststellung des Vorliegens einer Katastrophe, Unterstützung des Örtlichen Einsatzleiters (ÖEL), Entscheidung über zu treffende Einsatzmaßnahmen, Anforderung und Heranführung von überörtlichen Ressourcen.
Örtliche Einsatzleiter (ÖEL)
Der Örtliche Einsatzleiter nimmt bei Katastrophen die Aufgaben des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim am Schadensort wahr. Er wird vom Landratsamt als Katstrophenschutzbehörde bestellt. Er leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisungen der FüGK alle Einsatzmaßnahmen vor Ort und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen. Der Örtliche Einsatzleiter hat vorrangig folgende Aufgaben: Erkunden der Lage, Planen des Einsatzes, laufende und umfassende Information der FüGK, Anforderung zusätzlicher Einsatzkräfte und Einsatzmittel sowie Koordination des gesamten Einsatzes. Der Örtliche Einsatzleiter wird durch einen sogenannten Stab unterstützt. In dem Stab werden Sachgebiete (Personal/Innerer Dienst, Lage, Einsatz, Versorgung, Presse- und Medienarbeit sowie Informations- und Kommunikationswesen) eingerichtet. Diese Sachgebiete unterstützen den Örtlichen Einsatzleiter bei seiner komplexen Aufgabe.
Kontakt
Tina Ruppe
Funktion: Fachbereichsleiterin
Telefon: 09161923203Anja Hofmann
Telefon: 09161923208
Christian Markert
Telefon: 09161923207