Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels
Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
Mit der Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes ist ein möglichst freizügiger Handelsverkehr auf allen Gebieten angestrebt und auch weitgehend umgesetzt worden. Für den Handel mit Tieren und Waren bedeutet dies, dass in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geeignete Vorschriften für die Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit beachtet werden müssen, um einer Verschleppung von Tierseuchen vorzubeugen und die Gesundheit der Menschen, insbesondere beim Verzehr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, sicherzustellen.
Beim nationalen und innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Einfuhr von Tieren und Waren tierischer Herkunft aus sogenannten Drittländern (Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören) wird die Einhaltung der tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften kontrolliert und sichergestellt.
Aufgabe und Ziel ist es:
- die Verschleppung und Einschleppung von Tierseuchen zu verhindern, die eine Gefahr für unsere Tiere, aber auch für den Menschen darstellen, wie z.B. die Tollwut (Hunde, Katzen) oder MKS (Maul- und Klauenseuche). Tierseuchen können sowohl durch lebende Tiere als auch durch tierische Produkte und Erzeugnisse, wie z.B. Fleisch und Fleischerzeugnisse, Häute, Federn, Jagdtrophäen, Blut und Blutprodukte oder Futtermittel übertragen bzw. eingeschleppt werden.
- die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln sicherzustellen. In der EU gelten für Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten oder handhaben einheitliche Arbeits- und Hygienevorschriften. Bei Überprüfungen wird zum Beispiel im Falle von Fleisch und Fleischerzeugnissen kontrolliert, ob die Ware aus zugelassenen Betrieben der EU stammt bzw. aus einem Drittland eingeführt wird, das in die EU liefern darf. In diesem Zusammenhang wird auch kontrolliert, ob die vorgeschriebenen Tiergesundheits- und Hygienebedingungen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Einhaltung der Transport- und Lagerbedingungen gelegt.
- im Falle von lebenden Tieren zu kontrollieren, ob der Transport unter tierschutzgerechten Bedingungen stattfindet und Missstände zu bekämpfen.
Bei der Einfuhr von lebenden Tieren und Waren tierischer Herkunft aus Drittländern werden die Kontrollen durch Tierärzte an sogenannten Grenzkontrollstellen vorgenommen. Die Europäische Union (EU) verfügt an allen wichtigen Eingangsstellen auf dem Land-, Luft- und Seeweg in ihr Territorium über ein Netz dieser Grenzkontrollstellen, die alle nach gleichen Vorgaben arbeiten. Sie werden von einem Amtstierarzt/Amtstierärztin geleitet. Bayern besitzt eine Grenzkontrollstelle am Flughafen München, die Teil der der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) ist.
Die Vorschriften für den Tier- und Warenverkehr gelten grundsätzlich nicht nur für gewerbliche Einfuhren sondern auch für Privatpersonen, die z.B. Hunde, Lebensmittel und sonstige Waren tierischen Ursprungs mitführen. Dies ist vor allem für Einfuhren aus Drittländern zu beachten.
Voraussetzungen
Welche Vorschriften im Einzelnen zu beachten sind und für welche Fälle Ausnahmen möglich sind, können Sie über Ihr Veterinäramt oder die Grenzkontrollstelle Flughafen München erfragen. Im Internet können Informationen hierzu auch über das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie die Zoll-Servicecenter abgerufen werden.
Fristen
Eine Nennung von Fristen ist nicht sinnvoll, da sich die rechtlichen Bestimmungen kurzfristig ändern können. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor einer geplanten Einfuhr / Verbringung / Reise über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren.
Kosten
keine Angabe möglich, da die Höhe der Gebühren vom Einzelfall abhängt
Links
- Tiergesundheit und Tierschutz in Bayern
- Aufbau des öffentlichen Veterinärwesens auf der Länderebene
- Bundeszollverwaltung - Schutz der Tierwelt
- Bundesverband der praktischen Tierärzte e.V.
- Grenzkontrollstelle Flughafen München
Lebenslagen
- Umweltschutz
- Verbraucherschutz
- Allgemeines
- Besondere Fahrzeuge
- Tierseuchenbekämpfung
- Fischen
- Veterinärüberwachung
- Ein- und Ausfuhr von Tieren
- Tierschutz
Organisation
Alle Leistungen