Finanzielle und sonstige Hilfen
Die meisten Kinderbetreuungsangebote sind kostenpflichtig. Informieren Sie sich über Benutzungsgebühren und verschiedenste Vergünstigungen und Hilfen, die Sie beantragen können.
Leistungen
- Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte
- Erziehungsprobleme; Außerschulische Beratung
- Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren
- Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Förderung für die Deckung der Betriebskosten
- Kindertagespflege; Beantragung einer Förderung der Inklusion
- Leistungen für Bildung und Teilhabe; Beantragung
- Schulsport-Wettbewerbe; Organisation
- Selbstorganisierte Förderung von Kindern; Beratung und Unterstützung
- Unterhaltsvorschuss (UVG); Beantragung einer Leistung für Alleinerziehende
- Zuschüsse des Landkreises; Beantragung
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