Der Kreistag - Aufgaben, Zusammensetzung, Termine

Für sechs Jahre gewähltes Gremium

Der Kreistag ist ein zentrales Organ der kommunalen Selbstverwaltung und zugleich höchstes politisches Beschlussorgan des Landkreises. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet dabei, dass der Landkreis seine Kreisangelegenheiten selbst regeln darf, selbstverständlich im Rahmen der geltenden Gesetze. Der Kreistag hat somit einen sehr großen Gestaltungsspielraum, der die Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger an vielen Stellen beeinflusst. 

Besetzt ist der Kreistag mit gewählten Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger. Ihm gehören der Landrat als kommunaler Wahlbeamter, Leiter des Landratsamtes und Vorsitzender des Kreistags an, seine drei Stellvertreter sowie im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim 60 direkt gewählte Mitglieder. Bei den Kreistagsmitgliedern handelt es sich dabei nicht um „Berufspolitiker“, sondern um Menschen, die sich auf dieser kommunalpolitischen Ebene ehrenamtlich einbringen.

Termine und Daten zum Kreistag und seinen Mitgliedern

Der Landrat und seine Stellvertreter

Der Landrat ist Behördenleiter der Kommunalbehörde Landratsamt wie auch der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde Landratsamt. Der Landkreis wird durch den Landrat nach außen vertreten. Der Landrat führt den Vorsitz im Kreistag, in Ausschüssen und den weiteren Gremien.

Landrat Dr. Christian von Dobschütz

Partei: CSU

Politischer Werdegang:

Landrat seit 1. Juli 2024
Mitglied des Kreistages seit 2014
1. Bürgermeister in Diespeck von 2014 bis 2024

Stellvertretung des Landrats

Stellvertrender Landrat Reinhard Streng

Reinhard Streng

Renate Ixmeier

Ronald Reichenberg