Neuigkeiten aus dem Landratsamt

Abgabe von Elektroaltgeräten

Daten sicher löschen

Vier aus dem Computer ausgebaute Festplatten

Festplatten mehrfach überschreiben oder physikalisch zerstören: Nur so können Daten von den Speichermedien sicher gelöscht werden.

Zum Schutz von persönlichen Daten ist es bei der Abgabe von Elektroaltgeräten bzw, bei der Entsorgung anderer Speichermedien wichtig, noch vorhandene Daten zu löschen. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dafür jeder Anlieferer selbst zuständig ist.

Ein einfaches Löschen reicht dabei meist nicht aus, da Daten danach leicht wieder herzustellen sind. "Wir empfehlen deshalb, die Daten richtig und vollständig zu löschen und so eine Wiederherstellung unmöglich zu machen", so Max Schmidt von der Abfallwirtschaft des Landkreises. Doch wie funktioniert das?

Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik, kurz BSI, gibt an, dass ein mehrfaches Überschreiben der Daten mittels eines Programms mit vorgegebenen Zeichen oder Zufallszahlen nötig ist. So können die Daten vollständig und nicht wiederherstellbar gelöscht werden. Auf dem Markt sind dafür sowohl kostenfreie als auch kommerzielle Produkte zu finden. Das BSI empfiehlt allerdings Programme, welche von einem sogenannten "bootfähigen" Medium, wie zum Beispiel einer CD oder einem USB-Stick, aus gestartet werden.

Bei Handys oder Kameras müssen die Speicherkarten zum richtigen Löschen in der Regel aus dem Gerät entnommen und mittels eines Lesegeräts mit einem Rechner verbunden werden. Erst dann können die Daten richtig und vollständig durch ein entsprechendes Programm gelöscht werden.

Ist es aufgrund eines Defekts des Geräts oder des Mediums nicht möglich ein Programm anzuwenden, gibt es eine zusätzliche Maßnahme zum endgültigen Löschen von Daten: die "physikalische Vernichtung" der Hardware, also des Speichermediums. Das heißt, dass zum Beispiel eine CD oder eine DVD möglichst stark zerkratzt oder zerbrochen oder eine Festplatte zum Beispiel mit einem Hammer so weit wie möglich physisch beschädigt werden sollte - dafür muss das Gehäuse der Festplatte aber vorher zerlegt werden. Dabei ist Vorsicht geboten. Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, sollte immer mit entsprechender Schutzausrüstung gearbeitet werden.

"Im Zweifelsfall empfehle ich einen Computerfachmann hinzuzuziehen", so Max Schmidt weiter, "oder Sie wenden sich an die Abfallwirtschaft. Wir beraten Sie gerne."

Kontakt
Abfallwirtschaft des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Abfallberatung, Tel. 09161 92-6380