Veröffentlichungen nach Art. 27a BayVwVfG
Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.
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