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Geflügelpest
Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte am Mittwoch, 12. November 2025 den Nachweis des Geflügelpesterregers H5N1 bei einem Kranich und einer Ente (beides Wildvögel) aus dem Raum Neustadt a.d.Aisch.
Die Medien berichten seit Wochen über die Ausbreitung der Geflügelpest durch die Zugvögel von Nord nach Süd, begleitet von der Diskussion, ob eine allgemeine Aufstallung des Hausgeflügels flächendeckend vorgeschrieben werden kann. Für eine verpflichtende Aufstallung des Hausgeflügels genügt der bisherige Fund nicht. Dennoch empfiehlt das Veterinäramt dringend die Biosicherheitsmaßnahmen zu intensivieren. Das Hausgeflügel sollte durch Koteintrag von oben geschützt werden, es sollte kein Oberflächenwasser als Tränkwasser verwendet werden, der Zutritt zur Haltung sollte auf das Nötigste reduziert werden, Schuhwechsel sollte bei Betreten der Tierhaltung erfolgen, auf Händehygiene sollte geachtet werden, Geflügelfutter sollte vor Wildvögeln geschützt werden, um einige effektive Maßnahmen zu nennen. Biosicherheitsmaßnahmen gelten auch für Kleinsthaltungen.
Auch möchten das Veterinäramt des Landratsamtes Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim an die Meldepflicht von Geflügelhaltungen beim Veterinäramt unter Tel. 09161 923505 erinnern.
Ein wirtschaftlich hohes Risiko besteht derzeit bei Weihnachtsgänsen, die oft im Freien gehalten werden. Aufgrund der sehr dynamischen Seuchenentwicklung kann nur geraten werden, die Schlachtungen dieser Tiere vorzuziehen, um dem Risiko eines wirtschaftlichen Totalverlustes durch die Geflügelpest zuvorzukommen.
Fachliche Rückfragen können per E-Mail (vetamt@kreis-nea.de) oder auch telefonisch
(09161 923505) an das Veterinäramt des Landratsamtes erfolgen.