Neuigkeiten aus dem Landratsamt

Geflügelpest

Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen fällt weg

Das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, bei denen Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel, ausgenommen Tauben, verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, wird zum morgigen Freitag, 1. September 2023 aufgehoben. 

Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung vom 23.11.2022 zur Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbeständen bis einschließlich 1000 Tieren und das allgemeine Fütterungsverbot für Wildvögel zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest gelten weiterhin, ebenso wie die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 21.10.2022 zur Anordnung der Untersuchungspflicht von Geflügel, das im Rahmen des mobilen Handels (Reisegewerbe) abgegeben wird. 

Informationen sowie die vollständigen Allgemeinverfügungen des Landratsamtes sind hier abrufbar. 

Fachliche Rückfragen können per E-Mail (vetamt@kreis-nea.de) oder auch telefonisch (Tel. 09161 92 3503) an das Veterinäramt des Landratsamtes erfolgen.