Neuigkeiten aus dem Landratsamt
Hochwasser in Bayern Ende Mai/Anfang Juni 2024
Zur Unterstützung der durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni 2024 Geschädigten hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat für ganz Bayern eine Finanzhilfeaktion sowie eine Soforthilfeaktion eingeleitet.
Soforthilfen für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter:
Die Anträge auf Soforthilfe für „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ können bei den jeweilig zuständigen Landratsämtern und kreisfreien Städten gestellt werden. Von dort erfolgt auch die Auszahlung der Soforthilfen. Die Anträge sind bis spätestens 31. August 2024 einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Anträge zum Download:
- Richtlinie über die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ zur Bewältigung der Folgen des Hochwassers
- Antragsformular Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“
- Antragsformular Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“
- Informationsblatt zum Datenschutz
Finanzhilfeaktion bei drohender Existenzgefährdung:
Für die Durchführung der Finanzhilfeaktion gilt die Härtefondsrichtlinie (HFR) vom 11. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 142). Die Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2024 einzureichen. Verspätet eingehende Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Anträge zum Download:
- Antragsformular Notstandsbeihilfen/Staatsbürgschaften
- Berechnungsbogen
- Informationsblatt zum Datenschutz
Bitte geben Sie die Anträge persönlich bei Ihrer Gemeinde ab oder senden Sie Ihre Anträge an:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Kreisfinanzverwaltung
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Die Anträge, rechtliche Grundlagen und weitere Informationen des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat finden Sie auch hier: https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/hochwasser_2024/