Was ist im Landkreis los?
Landrat Dr. Christian von Dobschütz berichtet
Die Kolumne “Aus Amt & Kreis” erscheint schriftlich alle zwei Wochen in jedem Landkreisjournal bzw. können Sie diese auch hier lesen (siehe unten). Zudem gibt es zu wichtigen Themen auch regelmäßig eine Videobotschaft auf Youtube unter https://www.youtube.com/playlist?list=PL06M6tvxBuJmL6zrEOQS6BYBCWO2WrvVV (externer Link).
Viel Spaß beim Lesen und Ansehen!
Aus Amt & Kreis
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Sie haben vielleicht von den Kundgebungen im Landkreis Ansbach Kenntnis genommen. Dort versammelten sich viele Menschen, um auf die Bedeutung der Krankenhäuser in der Region hinzuweisen.
Die Lage für die Krankenhäuser in unserem Land ist ungemein prekär. Ich habe darüber an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet. Laut einer aktuellen Erhebung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft schrieben 2024 94 Prozent (!) der Kliniken im Freistaat ein Defizit. Auch unsrige. Voraussichtliches Defizit 2024: 12 Millionen Euro. Ein Wahnsinn. Dies zeigt, dass ein massives strukturelles Finanzierungsproblem für unsere Krankenhäuser vorliegt. Allerorten liest man von Schließungen und dem Rückzug von Betreibern, insbesondere von freigemeinnützigen (wie etwa Diakoneo). Das Paradoxe dabei ist, dass mitunter die Kommunalpolitik im Feuer steht und die Kritik abbekommt, obgleich die Weichen für die Finanzierung der Kliniken auf Bundesebene gestellt werden. Will der Gesetzgeber eine flächendeckende Versorgung mit Krankenhäusern, dann muss sich hier etwas ändern. Grundlegend. Und auch auf Landesebene muss Bewegung in die Diskussion kommen. So fordern wir, die Bayerischen Landräte, eine aktive Krankenhausplanung der Staatsregierung ein.
Für Sie, etwas vereinfacht, zur Information: Die Spielregeln für die Krankenkassen macht der Bund und setzt so den Rahmen für die Finanzierung des laufenden Betriebs der Krankenhäuser. Der Freistaat Bayern wiederum ist für die Investitionen in die Kran-kenhausinfrastruktur (medizinische Geräte, EDV usw.) zuständig und fungiert zugleich auch als „Krankenhausplanungsbehörde“.Auf den Punkt gebracht: Welche Gelder für die Vorhaltung und Durchführung von OPs und Behandlungen zur Verfügung gestellt werden, wird auf Bundesebene entschieden. Welche Gelder für den Neubau oder die Sanierung von Krankenhäusern zur Verfügung stehen, und wo welches Krankenhaus erforderlich ist, dies ist Sache der Länder.
Und die Kommunen? Versuchen, unter den bestehenden Rahmenbedingungen, einen Weg zur Ausrichtung ihrer Kliniken zu finden und müssen die auflaufenden Defizite aus den Haushalten decken. Genau das tun auch wir aktuell. Daher ist unser Ziel, eine Strategie zu entwickeln, wie wir beide Klinikstandorte erhalten und stärken können. In Bad Windsheim und in Neustadt a.d.Aisch. Für diese Strategieentwicklung ergeben sich allerdings zwei für uns massive Probleme. Erstes Problem: Es fehlen nach wie vor wichtige Informationen, um verlässlich planen zu können. Hintergrund: Zwar ist am 1. Januar 2025 das sog. „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)“ in Kraft getreten. Wichtige Rechtsverordnungen zu dem Gesetz sind jedoch nach wie vor nicht erlassen worden. Wir wissen beispielsweise noch nicht für alle medizinischen Bereiche, welche Qualitätsvorgaben der Bund vorgibt, damit diese auch weiterhin in unseren Krankenhäusern angeboten werden dürfen. Zweites Problem: Die gesetzlich getroffenen Regelungen sind unausgegoren und bedürfen dringend der Nachschärfung. Ein Beispiel: Für unser hervorragendes Endoprothetikzentrum (künstlicher Gelenkersatz) in Bad Windsheim haben wir, mit Dr. Bender und seinem Team, hochqualifiziertes Fachpersonal vor Ort. Nach den Vorgaben des neuen Gesetzes müssten wir aber drei zusätzliche Fachärzte für Allgemeinchirurgie vorhalten, wollen wir diese in Bad Windsheim weiter anbieten. Denn es ist nicht gestattet, dass die Fachärzte für Endoprothetik auch gleichzeitig allgemeinchirurgische Behandlungen durchführen dürfen! Doch wie soll dies gehen? Drei weitere Ärzte sind nicht so einfach am Markt verfügbar. Und finanziell abzubilden ist dies auch nicht, weil die Fallzahlen für allgemeinchirurgische Eingriffe schlicht nicht so hoch sind. Derartige Regelungen sind es also, die die Zukunftsfähigkeit kleinerer, ländlicher Kliniken gefährden.
In der Gesamtschau wird hoffentlich klar: Wir hängen gegenwärtig in der Luft! Gehen unsere Überlegungen für die Zukunft unserer Häuser überhaupt auf und in die richtige Richtung? Lässt sich unsere angedachte Strategie, angesichts der Qualitätsvorgaben des Bundes, wirtschaftlich umsetzen? Bleiben die aktuellen Vorgaben wirklich so streng und fehlerhaft? Wie geht es nach den Bundestagswahlen weiter? Beraten werden wir in diesen hochkomplexen Fragen von Prof. Dr. Roeder und ZEQ, eine führende Krankenhausberatungsgesellschaft. Sobald wir ein Mehr an Verlässlichkeit haben, gehen wir in Klausur. Mit den Verwaltungsräten, den Kreisräten und mindestens Vertretern der Städte Bad Windsheim und Neustadt a.d.Aisch. Denn diese Mammutaufgabe zu bewältigen, schaffen wir nur miteinander. Und auch Sie müssen Bescheid wissen. Genau dafür schreibe ich alle zwei Wochen diese kleine Kolumne.
Bis zum nächsten Mal!
Ihr
Christian von Dobschütz
Landrat