Neuigkeiten aus dem Landratsamt
Landrat Weiß beantragt die Feststellung seiner Dienstunfähigkeit
In einer persönlichen Erklärung in der heutigen Sitzung des Kreis- und Bauausschusses des Kreistages informierte Landrat Helmut Weiß öffentlich, dass er beim Landkreis die Feststellung seiner Dienstunfähigkeit beantragt hat, auf die bei Zustimmung des Kreistags letztlich die Versetzung in den Ruhestand folgen würde.
Landrat Helmut Weiß zu seiner persönlichen Situation: „Meine Entscheidung ist mir nicht leichtgefallen. Nach reiflicher Überlegung bin ich vor wenigen Wochen zu diesem Entschluss gekommen. Meine Ärzte raten mir schon seit geraumer Zeit kürzer zu treten, Belastungen und Stress einzuschränken. Auf Grund meiner bestehenden chronischen Erkrankung drohen mir andernfalls weitere ernsthafte Erkrankungen und schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen. Bereits im vergangenen Jahr habe ich mich mit einer solchen Entscheidung getragen, mir war es aber wichtig, die damaligen Herausforderungen rund um die Flüchtlingskrise anzugehen, Verantwortung zu übernehmen und den Landkreis wieder in ruhigeres Fahrwasser zu führen. Dies ist schließlich auch gelungen. Das Amt des Landrates wird weiterhin volles Engagement und vollen Einsatz erfordern, dieses Amt nur noch mit halber Kraft ausüben zu können, entspricht weder meinem Anspruch, noch dem, was der Landkreis verdient und braucht. Viele Aufgaben, die angepackt werden müssen, stehen mittel- und langfristig noch bevor, und um dies bestmöglich zu unterstützen, ist es mir sehr wichtig, das Amt des Landrates geordnet übergeben zu können. Ein Übergang soll nach Neuwahlen noch heuer zur Jahresmitte stattfinden. Es ist aber nicht mein Stil, mich bis dahin zurückzulehnen, ich werde mich in meiner verbleibenden Amtszeit weiter mit voller Energie einbringen, so wie ich es seit jeher getan habe und so wie es unsere Bürgerinnen und Bürger auch erwarten dürfen.“
Die Entscheidung über die beantragte Feststellung der Dienstunfähigkeit sowie über die Versetzung in den Ruhestand trifft der Kreistag als oberste Dienstbehörde des Landkreises auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens, das zwischenzeitlich vorliegt. Diese Entscheidungen sind für die Sitzung des Kreistages am 1. März 2024 vorgesehen. Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt dabei nicht unmittelbar, sondern, nach den Regelungen des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, mit dem Ende des dritten Monats, der auf den Monat folgt, in welchem die Entscheidung des Kreistages zugestellt wurde – in diesem Falle würde die Versetzung von Landrat Helmut Weiß in den Ruhestand mit Ablauf des Monats Juni erfolgen. Hinsichtlich einer dann erforderlichen Landratswahl ist eine Zusammenlegung mit dem Wahltermin der Europawahl am 9. Juni 2024 angestrebt.