Neuigkeiten aus dem Landratsamt
Verfahrenslotse
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es einen sogenannten Verfahrenslotsen, der Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen bis zum 27. Lebensjahr mit einer seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung oder mit einer drohenden Behinderung und deren Familien Beratung anbietet. Das heißt, er ist eine Ansprechperson im Kreisjugendamt, der dieser Personengruppe hilft, ihre Ansprüche auf Leistungen der Eingliederungshilfe und weitere Rechte geltend zu machen. Gleichzeitig soll der Verfahrenslotse die im Prozess und bei der Beratung gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse in den Gesamtprozess der inklusiven Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) einbringen.
Er unterstützt damit den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der sogenannten „großen bzw. inklusiven Lösung“, indem die notwendigen personellen Ressourcen geschaffen werden. Hintergrund zur Einführung von Verfahrenslotsen ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Mit Inkrafttreten des Gesetzes führt der Bundesgesetzgeber schrittweise die Zuständigkeit für Leistungen für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammen.
Der Verfahrenslotse im Landratsamt
Im Kreisjugendamt des Landratsamtes ist nun Tobias Wiesinger der Verfahrenslotse für den Landkreis. Der ausgebildete Heilerziehungspfleger und staatlich anerkannte Sozialpädagoge (B.A.), hat mitsamt seiner beruflichen Laufbahn 19 Jahre Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung gesammelt. Zuletzt war er in den Stütz- und Förderklassen an der Schule im Aischgrund, tätig und ist nun seit dem 1. Februar ins Landratsamt gewechselt. „Die Anliegen von Menschen mit Behinderungen liegen mir besonders am Herzen. In meinem Streben, positive Veränderungen herbeizuführen, sehe ich die Rolle des Verfahrenslotsen als eine ideale Möglichkeit, mich weiterhin für deren Bedürfnisse einzusetzen“, erläutert Tobias Wiesinger.
Aufgaben
Gemäß § 10b SGB VIII ist die zentrale Aufgabe von Verfahrenslotsen, junge Menschen und ihre Familie bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen nach SGB VIII und SGB XI zu begleiten. Aufgabenschwerpunkte sind hierbei beispielsweise die ganzheitliche Beratung und Unterstützung von Leistungsberechtigten, Müttern und Vätern zu Leistungen der Eingliederungshilfe in allen Angelegenheiten vor und während der Antragstellung sowie bis zur Leistungserbringung oder auch die Hilfestellung während laufender Hilfen und bei Verzögerungen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfeleistungen aufgrund unterschiedlicher Sozialleistungssysteme.
Zudem kommen unter anderem auch die konzeptionelle Arbeit zur Einführung und Fortentwicklung der „Lotsenfunktion“ (Arbeitsprozesse, Schnittstellen, Netzwerkaufbau und -pflege etc.) oder auch die strukturelle Erfassung und Analyse der regionalen Akteure wie Behörden oder Einrichtungen sowie Schnittstellen zum vielseiteigen Aufgabenspektrum des Verfahrenslotsens hinzu.
Wer hat Anspruch auf Unterstützung?
Einen Anspruch auf Unterstützung durch Verfahrenslotsen haben laut § 10b Abs. 1 S. 1 SGB VIII junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer (drohenden) Behinderung geltend machen oder für die derartige Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten. Das Hinzuziehen des Verfahrenslotsen ist freiwillig und kann von den leistungsberechtigten Familien zu jedem Zeitpunkt eines Verfahrens genutzt werden. Es erfolgt entweder punktuell oder während des gesamten Verfahrens.
Kontakt:
Tobias Wiesinger, Verfahrenslotse, Tel. 09161 92-2588, E-Mail: tobias.wiesinger@kreis-nea.de