Bekanntmachungen & Co

Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht. 

Weiterführende Links

Bekanntmachung von Manövern der Bundeswehr

Im Oktober

Beim Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim wurde angemeldet, dass Einheiten der Deutschen Bundeswehr eine Truppenübung durchführen, von welchem auch der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim berührt wird:

Übungsart: Abschlussübung „Steigerwald“; Gefechtsübung
Übungszeitraum: 27.10.2025 bis 30.10.2025
betroffene Gemeindegebiete: Scheinfeld, Bad Windsheim, Uffenheim

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition und dergleichen ausgehen, wird ausdrücklich hingewiesen.

Entschädigungsansprüche für Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung schriftlich bei der Gemeinde oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich beim Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim anzumelden. 

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Veitshöchheim
Balthasar-Neumann-Kaserne, 97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931 9707-0
E-Mail: BwDLZVeitshoechheim@bundeswehr.org