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Bauschuttentsorgung
Wird ein neues Gebäude errichtet oder ein bestehendes saniert, liegt das Augenmerk oftmals vor allem auf dem, was kommt. Dabei spielt auch die sorgfältige Planung des Rückbaus eine wichtige Rolle. Bauschutt oder Bodenaushub müssen entsorgt werden.
Oberste Priorität: Vermeidung
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt mit seiner Abfallhierarchie klar vor: Vermeidung hat oberste Priorität. Ist diese nicht möglich, müssen Wiederverwendung, Recycling oder andere Verwertungswege geprüft werden. Nur wenn das nicht möglich ist, darf das Material auf einer Deponie beseitigt werden. Aus gutem Grund: Rund 50 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland von etwa 400 Millionen Tonnen sind Bau- und Abbruchabfälle. Dabei ist Deponieraum begrenzt, die Errichtung neuer Deponien teuer und politisch ein sensibles Thema. Ist die Beseitigung unumgänglich, kann der Abfall auf eine Deponie für Inertabfälle verbracht werden. Soweit keine gemeindliche Deponie in Frage kommt, führt der Weg zu einer der Landkreisdeponien in Uffenheim oder Dettendorf. Voraussetzung ist, dass die Abfälle aus dem Landkreis stammen.
So läuft das Annahmeverfahren
Der Weg zur Deponie beginnt mit der sogenannten grundlegenden Charakterisierung (gC). Dabei handelt es sich um ein Dokument,
das Informationen über Herkunft, Art und Zusammensetzung des Abfalls enthält. Diese Charakterisierung muss vor der Anlieferung vorgelegt werden und wird von den Mitarbeitenden der Abfallwirtschaft geprüft. Ist der Verdacht auf Schadstoffe nicht auszuschließen, wird zusätzlich eine Deklarationsanalyse nach den Vorgaben der Deponie-Verordnung (DepV) verlangt. Aber nicht jeder Bauschutt muss automatisch untersucht werden: Die DepV (§ 8 Abs. 8) sieht Ausnahmen für bestimmte Inertabfälle vor – zum Beispiel sortenreiner Betonabbruch, Ziegel oder unvermischter Erdaushub. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Abfall von nur einer Anfallstelle stammt, keine Anzeichen für Schadstoffbelastungen vorliegen und der Fremdstoffanteil unter fünf Volumenprozent liegt. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Zuweisung zu einer konkreten Deponie durch die Verwaltung. Erst dann kann ein Anlieferungstermin vereinbart werden. Dabei sind auch praktische Faktoren zu berücksichtigen, wie Wetterbedingungen, Befahrbarkeit der Deponiefläche oder der aktuell verfügbare Platz.
Verantwortung beginnt beim Rückbau
Ein zentraler Punkt ist der kontrollierte Rückbau. Laut Empfehlungen des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) sollte vor Beginn der Abbrucharbeiten eine Schadstofferkundung stattfinden. Insbesondere bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, ist eine Prüfung auf asbesthaltige Materialien dringend angeraten. Ebenso wichtig: die Trennung verschiedener Abfallarten direkt auf der Baustelle, um die Wiederverwertbarkeit zu erhöhen und Kosten zu senken. Eine einfache, kostengünstige Entsorgung von Bauschutt und Bodenaushub ist also möglich – aber nur bei guter Planung. Rückbau bedeutet nicht nur Abriss, sondern auch Verantwortung gegenüber Umwelt und nachfolgenden Generationen. Wer sich frühzeitig informiert und gesetzliche Vorgaben beachtet, kann nicht nur Ärger vermeiden, ondern auch einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten.
Unterstützung durch die Abfallberatung
Um Bürgerinnen und Bürger bei der Entsorgung zu unterstützen, bietet die Abfallwirtschaft des Landkreises Hilfe an. Wer frühzeitig den Kontakt zum Landratsamt sucht, kann viele Probleme im Vorfeld klären.
Hier gehts zu weiteren Infos und zur schematische Darstellung
Kontakt:
Zu den Ansprechpartnern auf der Webseite oder per E-Mail: abfall@kreis-nea.de