Fachgerechte Entsorgung
Annahmekonzept für Bauschutt und Erdaushub
Deponie Klasse 0 = Bauschutt- und Erdaushubdeponie
Deponien des Landkreises:
- Deponie an der EVA Dettendorf, Deponiestraße 1, Diespeck
- Deponie „Bei den drei Kreuzen“, Uffenheim-Custenlohr
Für DK - 0 zugelassene Abfälle | Für DK - 0 nicht zugelassene Abfälle |
Bauschutt wie:
→ soweit nicht verwertbar Erdaushub (unbelastete Böden und Steine) | Bauschutt wie:
Oberboden/Humus (Ausschluss von der Deponierung) |
↓ | |
Herkunft des Abfalls im Landkreis nein → | Zuständigkeit beim öffentlichen - rechtl. Entsorgungsträger (Landkreis/ kreisfreie Stadt) des Anfallortes |
ja | |
Verwertbarkeit des Abfalls? ja → | Verwertung hat Vorrang vor Deponierung. Wenn eine Verwertungsmaßnahme möglich und zumutbar ist, scheidet die Deponierung aus |
nein | |
Wurde der Gemeinde, in der der Anfallort liegt, die Zuständigkeit für die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt übertragen? ja → | Die Zuständigkeit liegt vollumfänglich bei der Gemeinde; die Nutzung einer Kreisdeponie scheidet aus |
nein | |
Kleinmenge (ca. 1 m³)? ja → | Anlieferung an einer Deponie des Landkreises (Dettendorf oder Uffenheim) möglich, Sichtkontrolle durch Deponiepersonal |
nein |
- Abgabe einer grundlegenden Charakterisierung (gC) für die Ablagerung von Abfällen; Formular zum Download
Prüfung der Dokumente durch die Verwaltung (evtl. auch Deklarationsanalyse erforderlich)
- Zuweisung einer Deponie durch die Verwaltung (Antrag mit gC an abfall@kreis-nea.de, Ansprechpartner: Herr Ernst, Tel.: 09161 92-6331)
→ dann: Anlieferung nach Terminvereinbarung mit der Deponie
Übersicht zum Download