Fachgerechte Entsorgung

Annahmekonzept für Bauschutt und Erdaushub

Deponie Klasse 0 = Bauschutt- und Erdaushubdeponie
Deponien des Landkreises:

  • Deponie an der EVA Dettendorf, Deponiestraße 1, Diespeck 
  • Deponie „Bei den drei Kreuzen“, Uffenheim-Custenlohr
Für DK - 0 zugelassene AbfälleFür DK - 0 nicht zugelassene Abfälle

Bauschutt wie:

  • Mauerwerk
  • Natursteine 
  • Beton
  • Fliesen
  • Sanitärkeramik

    → soweit nicht verwertbar

Erdaushub (unbelastete Böden und Steine)

Bauschutt wie:

  • Putz
  • Gipsplatten 
  • Dämmungen (Styropor, Mineralwolle)
  • Fremdstoffe wie Holz, Metall, Kunststoffe
  • Porenbetonsteine
  • Ytong   

Oberboden/Humus (Ausschluss von der Deponierung)

↓ 

 
Herkunft des Abfalls im Landkreis     nein →Zuständigkeit beim öffentlichen - rechtl. Entsorgungsträger (Landkreis/ kreisfreie Stadt) des  Anfallortes

ja

 
Verwertbarkeit des Abfalls?               ja →Verwertung hat Vorrang vor Deponierung. Wenn eine Verwertungsmaßnahme möglich und zumutbar ist, scheidet die Deponierung aus 

nein

 
Wurde der Gemeinde, in der der
Anfallort liegt, die  Zuständigkeit für die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt übertragen?                                          ja →
Die Zuständigkeit liegt vollumfänglich bei der Gemeinde; die Nutzung einer Kreisdeponie scheidet aus 

nein

 
Kleinmenge (ca. 1 m³)?                          ja →Anlieferung an einer Deponie des Landkreises 
(Dettendorf oder Uffenheim) möglich, 
Sichtkontrolle durch Deponiepersonal 

nein

 
  • Abgabe einer grundlegenden Charakterisierung (gC) für die Ablagerung von Abfällen; Formular zum Download 
    Prüfung der Dokumente durch die Verwaltung (evtl. auch Deklarationsanalyse erforderlich)
  • Zuweisung einer Deponie durch die Verwaltung (Antrag mit gC an abfall@kreis-nea.de,  Ansprechpartner: Herr Ernst, Tel.: 09161 92-6331)

dann: Anlieferung nach Terminvereinbarung mit der Deponie 

Übersicht zum Download

Übersicht Annahmekonzept