Wie entsorge ich asbesthaltige Abfälle?
Asbesthaltige Baustoffe sind gefährlicher Abfall und separat auszubauen und zu entsorgen. Produkte, die festgebundenen Asbest enthalten (z.B. asbesthaltige Wellzementplatten, zum Teil auch bekannt unter dem Handelsnamen Eternit), sind andienpflichtig und müssen in der EVA Dettendorf (Deponiebereich) entsorgt werden. Ausgebaute asbesthaltige Materialien dürfen nicht wiederverwendet oder anderweitig in Verkehr gebracht werden. Sie müssen entsorgt werden!
Anlieferung
Asbestabfälle stellen eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Daher muss Asbest staubdicht verpackt sein (z.B. BigBags oder Kunststofffolie mit einer Mindeststärke von 0,4 mm, Stöße sind zu überlappen und mit Klebeband zu verkleben). Das Entladen und die innerbetriebliche Logistik erfolgen mittels Stapler und Radlader. Bitte deshalb in jedem Fall Einweg-Paletten unterlegen.
- Annahme ausschließlich in der EVA Dettendorf im Deponiebereich
- Voranmeldung ist erforderlich
- Dienstag bis Donnerstag (08:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr)
Rechtliches
Asbestprodukte dürfen nicht zerbrochen, zersägt oder geflext werden.
Weitere Informationen zum Umgang mit Asbest können Sie der TRGS 519 und der LAGA M 23 entnehmen.
- Private Anlieferer fallen nicht unter die Nachweisverordnung
- Gewerbliche Anlieferer mit max. 2 t pro Jahr fallen unter die Kleinmengenregelung und werden wie Privatpersonen behandelt.
- Gewerbliche Anlieferer von > 2 bis 20 t pro Jahr fallen unter die Nachweispflicht.
Hinweis:
BigBags erhalten Sie in zwei verschiedenen Größen an den Wertstoffhöfen in Uffenheim, Bad Windsheim, Markt Erlbach, Scheinfeld und am WSZ in Dettendorf für 10,00 Euro je Stück.