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Eigentümerwechsel melden

Abfallwirtschaft bittet um Mitteilung

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Jedes Jahr - dieses Mal im kommenden Januar - flattert bei allen Grundstückseigentümern ein Gebührenbescheid der Abfallwirtschaft des Landkreises ins Haus – sollte es zumindest. Tatsache ist: oft entgehen der Verwaltung Eigentümerwechsel.  

„Eine automatische Mitteilung durch den Notar oder die Gemeindeverwaltung erfolgt bei Änderungen nicht“, erklärt die Abfallwirtschaft, „wir bitten daher die Bürgerinnen und Bürger bereits heute um Mitteilung, wenn ein Eigentümerwechsel ansteht.“  

Wenn die Abfallwirtschaft von Eigentümerwechseln nichts erfährt, erhält der bisherige – und nicht mehr aktuelle – Eigentümer den Abfallgebührenbescheid. Eine nachträgliche Umstellung ist mit Wartezeiten, unnötiger Abbuchung und einer Rückerstattung verbunden. Die einzige Ausnahme: Ein Eigentümerwechsel mit eingetragenem Nutz- und Nießbrauchrecht für den bisherigen Eigentümer – dann braucht die Abfallwirtschaft keine Mitteilung. „Mit Hilfe der bisherigen und neuen Eigentümer, können wir den Bescheid gleich an den richtigen Adressaten richten“, so die Abfallwirtschaft.  

Übrigens sind auch Änderungen im Tonnenbestand, wie der Tausch der Tonnengröße oder Auflösungen von Müllgemeinschaften immer zum Monatsende möglich – nicht nur zum Jahreswechsel. Mitteilung von Änderungen einfach per E-Mail an abfall@kreis-nea.de senden.