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Versand Abfallgebührenbescheide
Ab Dienstag, 20. Januar 2026, werden die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2025 an die Haushalte im Landkreis versandt. Je nach Anzahl der tatsächlichen Restmüllentleerungen im vergangenen Jahr kann sich eine Verrechnung zu Gunsten des jeweiligen Haushalts oder eine Nachforderung ergeben. Diese werden jeweils mit dem zum 1. April 2026 fälligen Betrag verrechnet. Die Voraussberechnung der Leerungen orientiert sich immer an den Leerungen des vergangenen Jahres. Eine eventuelle Gutschrift oder Nachzahlung wird dann am 1. April 2026 fällig.
Bei Fragen rund um den Gebührenbescheid steht die Abfallwirtschaft zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Da insgesamt rund 32.000 Bescheide beinahe zeitgleich verschickt werden, kann es zu erhöhtem Telefonverkehr und zu Wartezeiten kommen. Die Abfallwirtschaft bittet deshalb darum, weniger dringliche Fragen etwa zwei bis drei Wochen zurückzustellen. „Es werden für die jeweiligen Haushalte deshalb keine Nachteile entstehen“, beruhigt der zuständige Sachgebietsleiter Gerhard Droßel. „Viele Sachverhalte können auch per Mail geklärt werden. Nutzen Sie also gerne unsere E-Mail-Adresse abfall@kreis-nea.de für Ihre Fragen.“, fügt er weiter hinzu.