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Zur Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet

Betrifft seit Juli 2022 auch Discounter und Supermärkte

Elektroaltgeräte an der Sammelstelle

Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern müssen von Lebensmittelläden nur bei Neukauf zurückgenommen werden. Daneben nehmen auch die Wertstoffhöfe im Landkreis, im Bild das Wertstoffzentrum Dettendorf, Elektrogroßgeräte an und führen sie der fachgerechten Entsorgung zu. Foto: Malin Schoof

Logo Elektrogeräte Rücknahme

Seit dem 1. Juli 2022 müssen nun auch Verkaufsstellen von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, diese kostenlos zurücknehmen – das trifft auf den Großteil des Lebensmittelhandels zu.

Die neue Rücknahmepflicht für u.a. Supermärkte und Drogeriemärkte bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger ein Plus an kostenlosen Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte. Die neu in Kraft getretene gesetzliche Rücknahmepflicht zielt hierbei vor allem auf Geräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimetern ab, sogenannte Kleingeräte. Größere Geräte können kostenlos zurückgegeben werden, sofern ein Gerät der gleichen Geräteart neu gekauft wird.

Bedeutende Maßnahme

Die Ausweitung der Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte auf Verkaufsstellen von Lebensmitteln ist eine der bedeutensten Maßnahmen aus dem Paket der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Novelle des ElektroG zur Verbesserung der Altgerätesammlung und Steigerung der Sammelmenge. Insbesondere Supermärkte und Discounter bringen regelmäßig große Mengen Elektrogeräte in Verkehr und mussten sich in den meisten Fällen allerdings nicht um deren Rücknahme kümmern – dies ändert sich nun.

Ziel der neuen Regelung im ElektroG ist es, ausgediente Elektrogeräte über verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten der korrekten Entsorgung zuführen zu können. So sollen weniger Altgeräte abseits der fachgerechten Entsorgungswege, wie z.B. im Hausmüll oder in der Natur entsorgt werden. Auch bei Schrottsammlern, welche oft mit Postwurfsendungen werben, sollen keine Altgeräte abgegeben werden, denn diese dürfen in aller Regel keine Altgeräte sammeln und es besteht die Gefahr einer nicht umweltgerechten Entsorgung im In- oder Ausland.

Für welche Lebensmittelläden gilt das?

Als Lebensmittelhändler gelten neben den klassischen Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten auch alle anderen Händler, soweit diese Lebensmittel anbieten und eine Mindestverkaufsfläche von 800 Quadratmetern haben. Dabei gilt:

  • Kleine Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern (z.B. Rasierapparate, Uhren oder Telefone) können auch ohne Kauf eines neuen Gerätes kostenlos zurückgegeben werden;
  • Elektrogeräte mit einer Kantenlänge größer 25 Zentimeter (z.B. Waschmaschinen, Fernseher oder Staubsauger) müssen vom Händler nur dann entgegengenommen werden, wenn ein Gerät der gleichen Art neu gekauft wird.

Um die Altgeräte-Rücknahmestellen leicht zu erkennen, müssen die Händler laut neuer gesetzlicher Regelung durch gut sicht- und lesbare Schrift- und Bildtafeln im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren.

Ressourcen sparen durch richtige Entsorgung

Abschließend sei festgestellt, dass alle Elektroaltgeräte, welche korrekt abgegeben werden (ganz gleich ob am Wertstoffhof oder bei einem Händler), so für eine Wiederverwendung vorbereitet oder entsprechend recycelt werden können. Es können hierdurch Rohstoffe und Ressourcen geschont werden und umweltschädliche Bauteile der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Weitere Informationen

Für alle Fragen rund um das Thema Elektroaltgeräte steht die Abfallberatung des Landkreises, Max Schmidt, Tel.: 09161 92-3435, Mail: Abfall@kreis-nea.de gerne zur Verfügung.