Kontakt zu den Kreisbehindertenbeauftragten

Aufgaben

Für die Kreisbehindertenbeauftragte wurde vom Kreistag am 21. Juli 2017 eine Geschäftsordnung erlassen (s. Download unten).

Die Kreisbehindertenbeauftragte berät den Landkreis bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes -BayBGG- (insbesondere Gleichstellung und Barrierefreiheit für Behinderte). Die Tätigkeit des Kreisbehindertenbeauftragten erstreckt sich dabei insbesondere auf folgende Tätigkeiten:

  1. Wahrnehmung und Förderung der Belgange von Menschen mit Behinderung,
  2. Beratung des Kreistages, dessen Gremien und der Verwaltung in Fragen der Behindertenarbeit,
  3. Planung von Maßnahmen zur Gleichstellung oder Integration von Menschen mit Behinderung in der Verwaltung und in den Betrieben des Landkreises,
  4. Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen
  5. Stellungnahmen, Anträge und Empfehlungen in behindertenrelevanten Angelegenheiten des Landkreises,
  6. Kontakt mit Betroffenen,
  7. Anregung von Maßnahmen zur verbesserten Integration von Menschn mit Behinderung,
  8. Unterrichtung des Kreistages,
  9. Koordination von Aktivitäten auf Landkreisebene,
  10. Koordination der Behindertenbeauftragen bei den kreisangehörigen Gemeinden (z. B. Erfahrungsaustausch, Abstimmung gemeinsamer Aktivitäten),
  11. Kontakt mit der/dem Landesbehindertenbeauftragten,
  12. Zusammenarbeit mit den fachlich relevanten Institutionen (z. B. Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Familie, Senioren, Sport und Soziale Angelegenhieten, Arbeitsgemeinschaft öffentliche und freie Wohlfahrtspflege, Integrationsämter, Rehabilitationsträger),
  13. Hinwirkung auf einen barrierefreien Tourismus,
  14. Begutachtung der Barrierefreiheit des Landratsamtes und dessen Verwaltungstätigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften,
  15. Stellungnahme in gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren für den Landkreis,
  16. Vertretung des Landkreises in Behindertengleichstellungsbelangen gegenüber vorgesetzten Behörden.

Die Kreisbehindertenbeauftragte wird bei allen wichtigen Vorhaben und Aktivitäten (insbesondere Richtlinien, Programme, Pläne, bedeutsame Verwaltungsvorschriften) des Landkreises beteiligt, welche sich auf Menschen mit Behinderung auswirkten.

Download

Geschäftsordnung vom 21. Juli 2017 (3.2 MB)